Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07
Wortprotokoll
Dies war bereits im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der Dotierung der Gefässe und der Erstellung der Globalbilanz ein Thema. Der Bundesrat hat sich in jüngster Zeit zweimal abschlägig zu Gesetzesvorhaben, die den gleichen Inhalt hatten, geäussert und ist in seiner Sichtweise zumindest vom Parlament unterstützt worden.
Wir sind der Auffassung, dass eine Neuregelung keine Vereinfachung bringen würde, sondern noch komplizierter wäre als die heutige Regelung. Die Forderung des Kantons Tessin nach einer gerechteren Verteilung der Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen ist natürlich nachvollziehbar, aber wir sind der Meinung, dass die heutige Regelung aus Vollzugsgründen die bessere ist. Sie ist auch aus steuersystematischen Gründen vorzuziehen. Denn zum Zeitpunkt der Ausrichtung der auszuschüttenden Vorsorgeleistungen liegt der einzige aktuelle wirtschaftliche Anknüpfungspunkt des im Ausland lebenden Vorsorgenehmers im Kanton, in welchem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat; einen anderen Anknüpfungspunkt gibt es zu diesem Zeitpunkt gar nicht.
Eine Umverteilung, wie sie von der Motionärin gefordert wird, wäre wenig opportun - sie hat selbst darauf hingewiesen -, weil im Zusammenhang mit dem NFA in den Finanzströmen bereits gewichtige Umlagerungen von den ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Kantonen stattfinden. Dem wurde in der Globalbilanz Rechnung getragen. Sie haben jetzt gerade die Beispiele des Kantons Schwyz und des Kantons Tessin aufgezeigt. Da sieht man, wie sich das auswirken würde: Es wäre wie eine Verdoppelung. Man kann das zur Diskussion stellen, aber ich sage Ihnen einfach, dass es nicht das erste Mal ist, dass man das diskutiert.
Die Lösung, die wir heute im NFA haben, ist sachlich und rechtlich nachvollziehbar.