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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-05

Wortprotokoll

Eine Verheiratung gegen den Willen der Betroffenen ist ein Verbrechen, ein Verstoss gegen die Menschenwürde. Deshalb ist es auch die Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Zwangsheiraten zu verhindern und konkrete Ausstiegsmöglichkeiten für die Betroffenen zu schaffen. Zwangsheiraten kann man nicht mit dem Hinweis auf andere Kulturen oder andere Traditionen begründen; sie dürfen in unserem Land nicht geduldet werden. Deshalb will der Bundesrat Zwangsheiraten so weit als möglich verhindern und gleichzeitig die Auflösung von bestehenden Zwangsehen erleichtern.

Die Vorlage, die Sie heute beraten, hat also einerseits das Ziel, dass man Ehen, die unter Zwang geschlossen wurden, künftig einfacher anfechten kann. Zwar ist eine Anfechtung heute schon möglich, das wurde gesagt, und zwar dann, wenn die Ehe unter Androhung bestimmter Nachteile abgeschlossen worden ist. Neu wird der Zwangsbegriff weiter gefasst, und neu ist die Zwangsehe von Amtes wegen anzufechten. Das Opfer ist damit nicht mehr in der schwierigen Lage, selber klagen zu müssen.

Zwangsehen sind häufig, aber nicht immer Ehen, die mit Minderjährigen geschlossen wurden. Wenn wir Zwangsehen bekämpfen wollen, müssen wir verhindern, dass Minderjährige heiraten können. Für die Schweiz können wir das bestimmen. Eheschliessungen im Ausland können wir nicht beeinflussen, wir können aber bestimmen, was wir mit ihnen in der Schweiz anfangen.

Seit wir die Volljährigkeit von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt haben, können Schweizerinnen und Schweizer in der Schweiz ohnehin nur noch bei Volljährigkeit heiraten. Für Ausländerinnen und Ausländer sieht das geltende Recht eine Ausnahmeregelung vor: Eheschliessungen unter Ausländern in der Schweiz können auch nach ausländischem Recht vorgenommen werden. Ehen mit Minderjährigen, die im Ausland gültig geschlossen worden sind, werden unter heutigem Recht in der Schweiz ohne Weiteres anerkannt, sofern das Alter nicht derart tief liegt, dass es unseren Ordre public verletzt.

Diese Regelung wollen wir abschaffen. Künftig soll eine Eheschliessung in der Schweiz nur noch nach schweizerischem Recht möglich sein, auch wenn die Brautleute eine andere Staatsangehörigkeit haben. Handelt es sich um eine im Ausland geschlossene Ehe, so ist sie bei Minderjährigkeit eines Ehegatten von Amtes wegen anzufechten. In krassen Fällen kann der Ehe von Anfang an die Anerkennung verweigert werden. Damit werden ausländische Eheschliessungen mit Minderjährigen unattraktiv, und damit können Zwangsehen zurückgebunden werden.

Ein weiterer zentraler Punkt der Vorlage ist die Schaffung einer spezifischen Strafnorm. Damit wollen wir ein klares Zeichen gegen Zwangsheiraten setzen und gleichzeitig den strafrechtlichen Schutz verstärken, indem nämlich die Höchststrafe von heute drei auf neu fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht wird. Zudem wird die Strafbarkeit auf Handlungen ausgedehnt, die im Ausland begangen werden.

Die Vorlage hat in der Vernehmlassung wie auch im Nationalrat eine breite Unterstützung erhalten, wofür ich sehr dankbar bin. Es ist eine Vorlage, die aus meiner Sicht dringend und notwendig ist. Im Vorfeld wurde allerdings auch Skepsis geäussert. Es gab Voten, in denen gefordert wurde, dass man für die Opfer mehr tun solle. Und einige von Ihnen möchten vielleicht auch mehr über die Hintergründe und über die Erscheinungsformen des Phänomens der Zwangsheirat wissen. Ich habe für beide Anliegen Verständnis. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass man noch mehr über die Formen von Zwangsheiraten, über ihr Ausmass und auch über ihre Ursachen wissen muss. Der Bundesrat hat deshalb bei der Universität Neuenburg eine Studie in Auftrag gegeben, und der bundesrätliche Bericht dazu ist für kommenden Herbst geplant.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob man diesen Bericht abwarten soll, bevor man das vorliegende Gesetz berät. Ich bin der Meinung, dass das nicht nötig ist und dass wir die Beratung dieses Gesetzes nicht unnötig verzögern sollten. Der Bericht, den wir erwarten, wird uns Antworten auf die Frage liefern, wie wir das vorliegende Gesetz mit zusätzlichen Massnahmen ergänzen können. Was können wir über die Gesetzesverschärfungen hinaus zur Prävention beitragen? Wo können wir die Opfer allenfalls zusätzlich unterstützen? Es wird nicht um die eigentlichen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Massnahmen gehen, die wir Ihnen in diesem Gesetz vorschlagen. Deshalb gibt es keinen Grund, mit der Beratung dieses Gesetzes länger zuzuwarten. Ich danke auch Frau Ständerätin Bruderer, dass sie hier darauf verzichtet hat, entsprechende Anträge zu stellen. Im Nationalrat wurden Anträge gestellt, eine Verstärkung des Opferschutzes in dieses Gesetz zu schreiben. Aber diese Anträge haben im Nationalrat keine Mehrheit gefunden, weil man eben auch der Meinung war, dass man diese Studie abwarten soll und dann zusätzliche Massnahmen ergreifen kann und soll; aber man soll nicht in dieses Gesetz Dinge schreiben, die vielleicht für unser Gewissen gut sind, aber letztlich dann konkret in der Praxis nichts bringen.

Wie gesagt, beim Bundesrat stossen die Anliegen aber auf offene Ohren. Indem wir heute auch gleichzeitig das Ausländergesetz revidieren, soll zumindest die Situation für Zwangsverheiratete, die in der Schweiz leben, verbessert werden. Ihnen kann ein Bleiberecht gewährt werden. Damit können wir immerhin verhindern, dass Menschen in einer Zwangsehe verharren müssen, nur weil sie Angst haben, ansonsten ausgewiesen zu werden. Gleichzeitig arbeitet mein Departement gestützt auf die erwähnte Studie an einem zweiten Massnahmenpaket, das neben der Aufklärung und Sensibilisierung eben auch den Aspekt der Hilfeleistung im Einzelfall in Form von Beratung und Opferschutz abdecken wird.

Abschliessend noch eine Bemerkung: Eine Zwangsverheiratung ist immer eine Verletzung der Menschenwürde. Es gibt aber auch Situationen, in denen sich Opfer selbst mit einer unter solchen Bedingungen geschlossenen Ehe versöhnen können. Es ist deshalb zweifelhaft - oder, vielleicht noch deutlicher gesagt, aus Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll -, ob auch eine funktionierende Ehe vom Staat automatisch, ausnahmslos und in jedem Fall für ungültig erklärt werden muss. Vielmehr soll nach der Vorstellung des Bundesrates ein Gericht eine solche Situation überprüfen können. Wir möchten nicht, dass eine solche Ehe ohne Rücksicht auf den Einzelfall aufgelöst werden muss. In der Detailberatung werden wir hierauf noch zurückkommen. [PAGE 447]

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.