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Eder Joachim · Ständerat · 2014-09-16

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Es handelt sich bei unseren insgesamt sechs Minderheitsanträgen, wie es bereits gesagt wurde, um ein Konzept, und ich gehe davon aus, Herr Präsident, dass wir in einer einzigen, grundsätzlichen Abstimmung darüber befinden können. Uns geht es um die Projekte mit Innovationscharakter. Auf die Möglichkeit, solche zu unterstützen, soll, zwölf Jahre nach dem Start der Anschubfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung verzichtet werden.

Ich begründe die Haltung der Minderheit wie folgt: Bei den vom Bund ausgerichteten Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sind vor allem Kindertagesstätten, Einrichtungen für schulergänzende Betreuung und Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien [PAGE 817] beitragsberechtigt. Seit 2008 sind auch Projekte mit Innovationscharakter zugelassen. Diese Projekte mit Innovationscharakter verfolgen in der Regel andere Ziele als das Schaffen von mehr Betreuungsplätzen. Ich möchte das zur Verfügung gestellte Geld aber ausschliesslich so verwenden, wie es für das ursprüngliche Ziel, das heute noch volle Gültigkeit hat, vorgesehen wurde. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Ausbildung. Es geht eben auch um die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. In der Kommission wurde uns durch den zuständigen Herrn Stampfli erklärt, dass jener Teil der Kosten, die in den letzten Jahren durch Projekte mit Innovationscharakter generiert wurden, "verschwindend klein ist". Konkret handelt es sich um drei Projekte in der Stadt Luzern, in Horw und in Hochdorf, welche die Einführung von Betreuungsgutschriften zum Ziel hatten. Dies war übrigens eine Idee des ehemaligen EDI-Ministers Pascal Couchepin.

Die Kosten lagen bei knapp 3 Millionen Franken. Das ist 1 Prozent der insgesamt etwas mehr als 300 Millionen Franken. Daneben wurde in den vergangenen Jahren kein weiteres Projekt mit Innovationscharakter mehr bewilligt, unter anderem auch deshalb, weil kein Gesuch den Anforderungen genügen konnte. Ich stelle fest - und die Tatsache, wonach Projekte mit Innovationscharakter nicht gefragt waren, beweist es -: Wir können problemlos auf sie verzichten. Zudem zeigen die gegenwärtigen Zahlen, dass es eine Konzentration auf das sogenannte Kernanliegen braucht. Gemäss den Verantwortlichen sind momentan 230 Gesuche hängig. Nach heutiger offizieller Einschätzung sollten jetzt noch 50 Gesuche bewilligt werden können. 180 dürften demzufolge auf der Warteliste bleiben, was einer geschätzten Summe von 23 Millionen Franken entspricht. In der Kommission wurde argumentiert - wir haben es vorhin auch von der Kommissionspräsidentin gehört -; ein Verzicht sei nicht erforderlich, wenn so wenig Geld für solche Projekte eingesetzt werde; zudem gehe ein wichtiges Element verloren.

Eine solche Begründung greift eindeutig zu kurz. Wer wirklich Innovationsprojekte machen will, kann bei den Gemeinden bzw. bei den Kantonen anklopfen, dort also, wo klar die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt. Machen wir also auch hier nicht noch einen weiteren ordnungspolitischen Sündenfall. Wenn Sie daran interessiert sind, mit der nun dritten Verlängerung des Bundesgesetzes gezielt Kita-Plätze zu subventionieren, mache ich Ihnen namens der Minderheit beliebt, die Innovationsprojekte wieder auszunehmen und die damit in Zusammenhang stehenden Bestimmungen zu streichen. Damit erreichen Sie, dass das gesprochene Geld wirklich für die Kitas bestimmt sein wird.

Ich danke für die Unterstützung unserer Minderheitsanträge. In der Kommission unterlagen wir nicht so deutlich, wie es auf der Fahne scheint; wir unterlagen mit 2 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Wenn Sie uns zustimmen, rütteln Sie keineswegs an den Grundfesten der Vorlage.