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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2014-09-16

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Ich habe diese Motion nicht unterschrieben, wehre mich aber auch nicht gegen deren Annahme. Sie greift ein wichtiges Thema auf. Sie spricht zu Recht von Missbrauchsrisiko. Es ist ja nicht klar - und wir haben keine Angaben dazu -, ob und inwiefern das in der Schweiz zurzeit wirklich eine Praxis ist. Aber dieses Risiko könnte in der Zukunft vermehrt auftreten, insbesondere wenn man bedenkt, wie die Geschlechterselektion in bestimmten Kulturkreisen doch ein Thema ist. Im Moment bleibt es zum Glück ein Risiko, das wir aber durchaus vorausschauend diskutieren sollten.

Wichtig scheint mir - und ich wollte gerade an Herrn Bundesrat Berset die Empfehlung richten -, dass der Bundesrat bei der anhängigen Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen, wie das Frau Maury Pasquier erwähnt hat, eine ganze Reihe von möglichen Massnahmen ins Auge fasst. Die zwölf Wochen sind nicht unbedingt das ganz Ideale; man stelle sich beispielsweise vor, dass die Laboratorien, die betreuenden Ärzte und Ärztinnen das Geschlecht kennen, dieses den Eltern aber nicht mitteilen. Das ist vielleicht im Konzept doch ein Thema, dass man noch ansehen müsste. Es gibt vielleicht andere Massnahmen, die hier greifen könnten.

Ganz besonders wichtig ist mir aber, dass diese Motion bezüglich unseres liberalen Rechts betreffend Abtreibung bis zur zwölften Woche richtig situiert wird. Ich glaube wirklich - und die vielen Unterschriften zeigen es ja -, dass es sich hier nicht, wie dies teilweise vermutet wurde, um einen Angriff auf dieses liberale Recht handeln kann. Vielmehr geht es wirklich nur darum, die Geschlechterselektion, die ja in der Schweiz zum Glück schon verboten ist, zu thematisieren, um zu sehen, ob irgendwelche legislatorischen oder regulativen Löcher gestopft werden können. Ich betone: Diese Motion bietet nicht Anlass, um dieses liberale Recht zu hinterfragen. Ganz im Gegenteil! Man könnte argumentieren: Wenn es kein Potenzial zum Missbrauch gibt, dann wird auch in der Zukunft dieses liberale Schwangerschaftsabbruchsrecht tragfähig bleiben.

In diesem Sinne kann man sich die Annahme dieser Motion vorstellen.