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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-09-16

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Ich gestatte mir jetzt doch noch, in Ergänzung zu den Ausführungen der Kommissionssprecherin, kurz etwas zu sagen, gerade auch, weil in den Medien nicht verstanden wurde, weshalb die Kommission hier Nein gesagt hat. Ich war da nicht besonders aktiv, aber wenn Sie den Bericht lesen, fällt Ihnen auf, dass der Bundesrat einen anderen Inhalt zur Annahme empfiehlt als jenen der Motion. Die Motion will eine generelle Beitragsbefreiung für Arbeiten in Haushalten bis zu bestimmten Grenzbeträgen, während der Bundesrat eine Befreiung für Junge bis 25 Jahre will, was er auch selber herbeiführen könnte. Das ist ein grosser Unterschied. Die Frage ist einfach - diese Frage stellte sich auch in der Kommission -, wie ernst man Motionsaufträge nimmt. Man muss sagen: Wenn Arbeiten in Haushalten generell von AHV-Beiträgen ausgenommen werden, falls sie ein bestimmtes Volumen nicht erreichen, so betrifft dies Tieflohnsegmente und weibliche Arbeit. Gerade weil solche Jobs aus finanziellen Gründen sehr oft kombiniert werden müssen, beeinträchtigt eine Befreiung die soziale Sicherheit der Betroffenen.

Diese Motion reiht sich ein in eine ganze Reihe von Vorstössen, die medial hochgekocht worden sind. Ein nicht unprominenter Nationalrat, der mit der Frage unangemeldeter Beschäftigung in seinem eigenen Haushalt konfrontiert war, versucht ja eine noch viel weiter gehende Befreiung von der Beitragspflicht zu erreichen.

Das hier ist noch der harmloseste dieser Vorstösse, aber wenn man ihn wörtlich nimmt, geht er exakt in die falsche Richtung. Die Kommission hat den Motionsauftrag wörtlich verstanden; wenn man ihn wörtlich nimmt, kann man ihm nicht zustimmen. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme mit einer geänderten Stossrichtung, nämlich mit einer Befreiung nur für die Jungen. Das ist aber eine andere Sache. In diesem Sinne muss man hier doch die Relationen sehen. Es ist sicher die falsche Stossrichtung, wenn Entschädigungen für Arbeiten, die einen gewissen Umfang nicht erreichen, nicht mehr beitragspflichtig sein sollen. Das würde den sozialen Schutz verschlechtern, namentlich für Leute, die darauf angewiesen sind, im Alter eine entsprechende Rente zu haben.

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