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Bieri Peter · Ständerat · 2001-09-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Ich kann mit Blick auf meinen eigenen Umkreis sagen: Die Bologna-Deklaration interessiert die heutige akademische Jugend; diese schaut sehr aufmerksam, was in den nächsten Jahren in diesem Bereich geschieht; das wird insbesondere ihre eigenen Studien wesentlich beeinflussen. Ich möchte vorerst dem Bundesrat für die ausführliche und, wie ich denke, auch informative Antwort auf meine fünf Fragen bestens danken. Sie gibt den Stand des Umsetzungsprozesses der Bologna-Deklaration in der Schweiz und in den übrigen 31 Signatarstaaten im europäischen Raum wieder. Mit der Zahl von 32 Staaten ist auch klar gesagt, dass die Bologna-Deklaration weit über den EU-Raum hinausreicht. Aus der Antwort des Bundesrates ist festzustellen, dass die Hochschulverantwortlichen auf Stufe der Universitäten und der Fachhochschulen zurzeit intensiv daran sind, den zehn Jahre dauernden Umsetzungsprozess zu nutzen, die Hochschulabschlüsse dem angelsächsischen Modell mit Bachelor- und Master-Abschlüssen anzupassen. Wir tun auch gut daran, denn es ist doch festzustellen, dass die übrigen europäischen Staaten ebenfalls intensiv daran sind, diesen Prozess umzusetzen. Offenbar sind sowohl die politisch verantwortlichen Instanzen als auch die unmittelbar Betroffenen im Bildungsbereich, also die Hochschulen selbst, sehr engagiert, dass das gesteckte Ziel bis zum Jahr 2002 umgesetzt werden kann. Die europäischen Länder haben sich damit nicht nur einem intern wettbewerbsträchtigen Neuerungsschub verpflichtet, sie haben sich auch aufgemacht, im Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika bestehen zu können. Dem kann und soll sich auch unser Land nicht verschliessen.

Wer sich etwas in die Materie hineindenkt, stellt fest, dass diese Reform der Studienabschlüsse mehr ist als eine reine Umbenennung der Studienabschlüsse. Dahinter steckt vielmehr auch die Idee, dass Studienabschlüsse europaweit vergleichbar werden, dass Teilstudienleistungen anderer Hochschulen angerechnet werden können und damit die Mobilität im Hochschulbereich verbessert wird. Dazu sind jedoch Bewertungs- und Qualitätssysteme notwendig, die es erlauben, die Studienabschlüsse untereinander zu vergleichen, damit Gewähr besteht, dass diese auf einem hohen Niveau gehalten werden können.

Wie aus der Antwort des Bundesrates hervorgeht, unternimmt unser Land zurzeit die dazu notwendigen Umsetzungsschritte; es kann festgestellt werden, dass die einen Universitäten, etwa diejenigen der Kantone Tessin oder St. Gallen, schon weit vorangeschritten sind, andere wiederum den Entwicklungen noch eher abwartend gegenüberstehen. Das Gelingen auf schweizerischer Ebene wird aber primär davon abhängen, dass die Hochschulen in ihrer Gesamtheit mitziehen. Auch stellt sich die Frage, inwieweit es gelingt, die Autonomie der Hochschulen einerseits und das Setzen einheitlicher Anforderungen für die Studienabschlüsse andererseits auf einen gleichen Nenner zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass wir mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz das dazu notwendige Instrument geschaffen haben.

Ferner würde es mich interessieren, inwieweit diese Studienabschlüsse an unseren Hochschulen zu Veränderungen der Studiendauer führen. Bei einem landläufig angenommenen System - drei Jahre bis zum Bachelor und zwei weitere Jahre bis zum Master Degree - würde man auf fünf Jahre kommen, was zumindest bei gewissen Studien zu Verlängerungen anstelle der vielfach anbegehrten Verkürzungen führen würde.

Gerade wenn ich an die ETH denke, dann sind heute die Studienabschlüsse so ausgerichtet, dass man nach weniger als fünf Jahren abschliessen kann. Auch sind die Fachhochschulen heute auf eine dreijährige Ausbildung ausgerichtet. Dem Faktor Studienzeit wird deshalb eine besondere Beachtung zu schenken sein.

Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, wenn Sie uns zur Frage der Zusammenarbeit der Hochschulen in diesem Bereich und zur mutmasslichen Studiendauer einige zusätzliche Auskünfte geben könnten.