Schwaller Urs · Ständerat · 2009-08-10
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-10
Wortprotokoll
Kinder zu haben ist zugleich Chance und Herausforderung; das ist sicher nichts Neues. Das finanzielle Element ist ohne Zweifel nicht der wichtigste Punkt in der Bewertung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Tatsache ist aber, dass man mit dem ersten Kind bis zu 40 Prozent seiner Kaufkraft verliert. Das bedeutet, dass ein Paar ohne Kind bei gleichem Einkommen über eine bis zu 40 Prozent höhere Kaufkraft verfügt als ein Paar mit einem Kind. Bei zwei Kindern beträgt der Unterschied sogar bis zu 60 Prozent. Durch die Inflation - sofern es eine solche gibt - wird die Kaufkraft der Familien zusätzlich geschmälert. Gut ein Drittel aller Kinder lebt in einkommensschwachen Familien, in denen die Mütter eben oft gezwungen sind, einer Arbeit nachzugehen, und trotzdem Working Poor bleiben. Rund 60 Prozent der Kinder leben in mittelständischen und nur etwa 6 Prozent in sogenannt wohlhabenden Familien. Zudem leistet ein erwerbstätiges Paar der Mittelschicht ohne Kinder weniger Abgaben an den Sozialstaat - Steuern, Abgaben, Gebühren - als ein Paar in der gleichen Einkommensschicht mit einem Kind; es geht da etwa um ein Verhältnis von 24 zu 27 Prozent des Einkommens.
Das Armutsrisiko in der Schweiz hat sich von der Generation der Rentner auf jüngere Bevölkerungsgruppen verlagert. Als besonders gefährdet gelten heute - ich stelle das auch in meiner beruflichen Arbeit fest - alleinerziehende Mütter und kinderreiche Familien. Das sind die Fakten. Vorschläge, um Eltern mit Kindern steuerlich zu entlasten, gibt es seit der Ablehnung des Steuerpaketes zu Dutzenden. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass nichts passiert, wenn wir uns in Systemdiskussionen verlieren.
Heute braucht es nicht die Erfindung eines neuen Steuersystems, sondern gefragt sind schnell wirksame und konkrete Entlastungsmassnahmen. Die vorgelegte Lösung ist nicht in allen Teilen meine Wunschlösung. Ich hätte mir eigentlich den abzugsfähigen Betrag pro Kind etwas grösser vorgestellt und entsprechend den Betrag für die Betreuungskosten zurückgenommen. Wenn wir aber als Parlamentarier für 2010 etwas bewegen wollen, ist es - zumal wir Erstrat sind - notwendig, nicht mehr zu viel herumzuwerkeln, sondern eben vielmehr den Entwurf des Bundesrates und vor allem den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Nichts spricht dagegen, dass man sich in einem weiteren Schritt die Frage stellt, ob es tatsächlich einen neuen Sozialabzug für selbsterziehende Eltern brauche, ob es notwendig sei, diese Eltern zusätzlich zu entlasten. Heute aber Kollege Reimann zu folgen würde heissen, dass wir in den nächsten Jahren für die Familien nichts mehr unternehmen.
Technisch ist die Umsetzung meines Erachtens kein unlösbares Problem. Es braucht nicht monatelange Vorbereitungsarbeiten für die Anpassung der Informatikprogramme der kantonalen Steuerverwaltungen. Wenn die Arbeiten jetzt an die Hand genommen werden, ist es auch möglich, Lösungen im Bereich der Quellensteuer zu finden und sicher auch Lösungen für jene Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen und noch unterstützungspflichtige Kinder haben.
Die Kantone, welche bei der steuerlichen Entlastung der Familien ihre Hausaufgaben zum grossen Teil gemacht haben - oder zumindest die Konferenz der Finanzdirektoren, der ich übrigens immer gerne angehört habe -, haben auch eingewendet, dass mit dieser Vorlage fast 30 Prozent der Steuerpflichtigen keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen würden. Ich habe diese Zahl nicht nachgerechnet, aber sie ist sicher richtig. Tatsache ist aber, dass heute bereits rund 20 Prozent keine Bundessteuer bezahlen, und zwar, weil sie zu tiefe Einkommen haben. Das ist der Grund - und nicht, weil sich die Leute einen besonderen Sport daraus machen, keine Bundessteuer zu bezahlen.
Was die zusätzlichen 10 Prozent betrifft, wird aus der Einschätzungsanzeige mit dem aufgeführten Abzug pro Kind klar hervorgehen, dass die zusätzliche Entlastung einzig und allein wegen der Kinder gemacht wird und damit auch zeitlich begrenzt ist. Die derart steuerlich entlasteten Eltern, welche dann ja auch noch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern bezahlen, mit dem Begriff "Gratisbürger" abzuqualifizieren greift doch etwas zu kurz. Gerade Eltern mit Kindern leisten für den Staat sehr viel und bringen ihm auch sehr viel.
Im Übrigen ist es den Kantonen unbenommen - wir hatten das im Kanton Freiburg -, einen Mindeststeuersatz, eine Art Kopfsteuer, von 50, 70 oder 100 Franken vorzusehen. Das hat sich im Grossen und Ganzen immer bewährt.
Ich komme zum Schluss: Ich werde der Vorlage in dieser Form zustimmen, weil das für mich die einzige Möglichkeit ist, fünf Jahre nach dem Steuerpaket in der Frage der Besteuerung der Familien mit Kindern nun tatsächlich einen Schritt vorwärts zu machen.