Reimann Maximilian · Ständerat · 2009-08-10
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-08-10
Wortprotokoll
Auf dass es schon eingangs klar gesagt sei: Ich trete ganz klar für eine steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ein; ebenso möchte ich, dass diese Steuererleichterung so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden kann. Aber - und nun kommt das Aber - eine solche Steuerrevision muss gerecht sein; sie darf nicht diskriminierend sein; sie muss das Wohl aller Eltern mit Kindern im Fokus haben, nicht bloss die Art und Weise, wie und von wem die Kinder gehütet und betreut werden.
Im Lichte dieser Forderung weist diese Vorlage - zumindest aus meiner Sicht, und ich wähne mich dabei in unserem Volk in grosser Gesellschaft - einen gravierenden Mangel auf: Ist es wirklich der Weisheit letzter Schluss, wenn wir Betreuungsabzüge und damit Steuererleichterungen nur jenen [PAGE 741] Familien zukommen lassen, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, auf dass die beiden Elternteile ganz oder teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können? Damit diskriminieren wir doch ganz klar jenes Familienmuster, das nach wie vor von Hunderttausenden praktiziert und bei dem die Betreuung und Erziehung der Kinder weitgehend durch die Eltern selber wahrgenommen wird. Eine derartige Benachteiligung der Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, lehne ich ab. Ich wüsste auch nicht, wie ich meinen Wählerinnen und Wählern eine derart einseitige und damit ungerechte fiskalische Massnahme erklären könnte. Da fehlt mir schlicht die Logik.
Natürlich kann man mit ausgeklügelten mathematischen Modellen eine fiskalrechtliche Begründung aus dem Hut zaubern und versuchen, damit plausibel zu machen, dass doppeltverdienende Eltern wegen der Steuerprogression mehr Abzugsmöglichkeiten für die externe Kinderbetreuung erhalten sollten. Trotzdem verstösst eine solche Ansicht bei mir gegen die Logik, und diese Logik lautet eben: Selbsterziehende Eltern dürfen fiskalisch in Bezug auf den Betreuungsabzug nicht benachteiligt werden. Es darf also nicht sein, dass wir zwei Kategorien von Eltern schaffen, nämlich solche, die vom Umstand profitieren, dass sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und solche, die von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben, weil sie der Aufgabe der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selber nachkommen. Mein politisches Leitmotiv lautet auch in dieser familienpolitischen Angelegenheit "Stärkung der Eigenverantwortung". Das heisst keineswegs, dass nicht beide Elternteile - ganz oder im Regelfall mindestens teilweise - einer beruflichen Beschäftigung nachgehen sollen bzw. können. Aber wir sollten uns davor hüten, fiskalisch jene Tendenz zu stärken - einseitig und unter Benachteiligung des traditionellen Familienbildes -, die die elterlichen Pflichten je länger, je mehr an Dritte und insbesondere an den Staat delegieren will.
Diese Vorlage ist leider von diesem einseitigen Geist geprägt. Ich halte sie für im Volk nicht mehrheitsfähig. Deshalb sollten wir rechtzeitig die Bremse ziehen und sie zur Verbesserung an den Bundesrat zurückweisen. Eine um ein Jahr frühere oder spätere Inkraftsetzung ist nach so langer Zeit des Hin und Her auf Verwaltungsebene nun auch nicht mehr von Belang. Lieber also ein Jahr mehr Zeit haben und dafür Nägel mit Köpfen machen, als mangelhafte Nägel zu produzieren, die - wenn auch aus andern Gründen - durch den Blasebalg der kantonalen Finanzdirektoren ohne Weiteres weggeblasen werden dürften.
Ich bitte Sie also: Nehmen Sie die Chance wahr, die Vorlage zur Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen. Es wäre kein weiteres verlorenes Jahr, das wir damit produzieren würden, sondern es wäre ein Jahr der Besinnung und der Fokussierung auf das familienpolitische Grundgebot, wonach für die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern kein höherer Steuerabzug gewährt werden soll als für die Eigenbetreuung.
Der Fairness halber möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass man im Schosse der SVP an der Lancierung einer Volksinitiative ist, die eben die Nichtdiskriminierung der Eigenbetreuung der Kinder zum Inhalt haben und gleiche Abzüge für alle Eltern bringen wird.