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Luginbühl Werner · Ständerat · 2009-08-10

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-08-10

Wortprotokoll

Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern wird seit Langem diskutiert. Seit Langem wird Paaren mit Kindern oder solchen, die eine Familie gründen wollen, eine steuerliche Entlastung in Aussicht gestellt. Leicht übertrieben könnte man sagen: Jene, die auf eine Entlastung gewartet haben, sind jetzt zu alt, um noch Kinder zu kriegen. Die anderen, die nicht gewartet haben, würden sich freuen, wenn zumindest die Eltern ihrer Enkel entlastet würden. Die Vorlage verdient daher eine rasche Behandlung und Umsetzung. Zusätzlich spricht die wirtschaftliche Lage für eine raschestmögliche Umsetzung, wenn wir nun schon einmal so weit sind.

Die FDK - es wurde bereits erwähnt - ist mit der Vorlage nicht zufrieden. Sie verlangt ein anderes Modell und eine spätere Inkraftsetzung. Ich habe für einige der Argumente der Finanzdirektoren Verständnis. Das Umfeld ist auch für die Kantone schwieriger geworden, und das Vorsichtsprinzip gebietet den kantonalen Kassenwarten Zurückhaltung.

In einem Punkt allerdings gibt es eine fundamentale Differenz zwischen der FDK und der vorberatenden Kommission, nämlich in der Wahl des Modells. Die FDK befürwortet die Kombinationslösung, die vorberatende Kommission den Elterntarif. Der Elterntarif - das ist zuzugeben - enthält einige unschöne Elemente. Stichwörter dazu sind Systematik und Komplexität. Bei der Komplexität muss man allerdings auch gleich wieder sagen, dass sie für die Verwaltung steigt, nicht aber für die Steuerpflichtigen. Insgesamt ist der Elterntarif die bessere Lösung. Warum? Weil er dort entlastet, wo primär Handlungsbedarf besteht, wo eine Entlastung wichtig und nötig ist.

Die Unterlagen und Grafiken des Eidgenössischen Finanzdepartementes zeigen, dass die Entlastung bei der Kombinationslösung bei steuerbaren Einkommen im Bereich von 40 000 bis 120 000 Franken tief ist, nur langsam ansteigt und erst bei 150 000 Franken richtig zu wirken beginnt. Beim Elterntarif hingegen setzt die Entlastung bei einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken voll ein und bleibt nachher auf dieser Höhe.

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Wenn die Mittel, die wir für eine Entlastung der Familien einsetzen können, beschränkt sind - und das sind sie -, müssen wir dort ansetzen, wo das Problem am grössten ist; und am grössten ist das Problem beim Mittelstand. Der Mittelstand, den ich zu vertreten glaube, verfügt nicht über ein steuerbares Einkommen von 150 000 Franken und mehr, sondern über eines, das irgendwo bei 60 000, 70 000 Franken einsetzt.

Was die Abzüge für die Drittbetreuung betrifft, stimme ich diesen im Grundsatz zu. Ich gebe allerdings zu, dass ich mit einer gewissen Skepsis in die Diskussion eingestiegen bin. Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, dass Familien, welche die Kinder selber betreuen, von der Lösung, die wir heute auf dem Tisch haben, je nach Ausgestaltung eben gerade nicht diskriminiert werden.

Eine Minderheit der Kommission möchte bezüglich der Höhe des Abzuges allerdings nicht ganz so weit gehen wie der Bundesrat. Mehr werde ich dazu bei den entsprechenden Artikeln sagen.

Zusammengefasst: Lieber ein pragmatischer Schritt jetzt als ein mutiger nie. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 zuzustimmen.

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