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Schweiger Rolf · Ständerat · 2009-08-10

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-08-10

Wortprotokoll

Bei einzelnen Voten ist mir die Galle hochgekommen. Ich versuche aber trotzdem, relativ gemässigt zu votieren.

Ich glaube, dass über diejenige Sache, über die ich nun sprechen werde, ein objektiv älter gewordener, aber sich selbst immer jünger fühlender Mann sprechen muss. Es geht um die Frauen, die einer Berufstätigkeit nachgehen.

Vorhin wurde in Voten zwischen zwei Sorten von Eltern unterschieden, nämlich jenen, die ihre Kinder selber erziehen, und jenen, die die elterlichen Pflichten dem Staat übertragen. Oder: Es gibt Eltern, die sich der Aufgabe der Erziehung stellen, und andere, die arbeiten. Oder: Es gibt selbsterziehende Eltern und solche, die fremderziehen lassen. [PAGE 747] Diese Kategorisierung ist meines Erachtens grundfalsch und zudem für all diejenigen Frauen, die berufstätig sind, verachtend.

Ich habe mir über das Wochenende die Mühe gemacht zu fragen: Gibt es, rein sachlich gesehen, eine Berechtigung zu sagen, dass eine Frau, die auswärts arbeitet, ihre Kinder nicht erzieht? Es ist schwierig, für diese Frage objektive Kriterien zu finden. Trotzdem habe ich mir die Mühe gemacht, sie einmal in Zahlen zu fassen. Wenn Sie die Zeit nehmen, die ein Mensch während eines Jahres verlebt, sind dies rund 8760 Stunden. Wenn ich nun annehme, dass eine Frau zu 50 Prozent arbeitet und zweimal täglich eine halbe Stunde Weg hat, dann ist sie während insgesamt 1150 Stunden abwesend. Von der gesamten Zeit, die sie mit dem Kind zusammen verbringen könnte, ist sie also zu 87 Prozent anwesend.

Ich bin mir bewusst, dass diese Rechnung etwas einfältig ist, und zwar deshalb, weil Kinder ja zu schlafen pflegen. Ich habe deshalb eine zweite Rechnung gemacht und gefragt: Wie sieht die Rechnung aus, wenn ich nur diejenige Zeit nehme, in der die Kinder nicht schlafen? Auch in diesem Fall ist die zu 50 Prozent arbeitstätige Mutter zu 77,5 Prozent bei der Erziehung ihrer Kinder anwesend.

Es ist völlig absurd, den Eindruck zu erwecken, dass eine Frau, die berufstätig ist, sich nicht auch für die Erziehung der Kinder einsetzt. Und es kann mit Fug und Recht die Frage gestellt werden, ob es gerechtfertigt ist, eine solche Frau in ein schiefes Licht zu rücken, in dem Sinne, dass sie sich der Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder nicht stellt. Nochmals: Während 77,5 Prozent derjenigen Zeit, in der eine Mutter theoretisch vollständig anwesend sein könnte, ist auch eine zu 50 Prozent arbeitstätige Mutter anwesend. Das hat nun auch Auswirkungen auf unsere Steuerdebatte.

Herr Reimann hat versucht, das Ganze steuerdogmatisch zu begründen, verbirgt dahinter aber eine gesellschaftspolitische Ansicht - völlig falsch! Wir müssen uns doch einmal ganz klar sagen: Es gibt zwei Arten von Müttern, die einer Arbeit nachgehen, nämlich solche, die müssen, und solche, die wollen. Solche, die müssen, kommen nicht darum herum, jemanden anzustellen, der sich in dieser Zeit ihrer Kinder annimmt. Es ist dies unabdingbar, um überhaupt ein Einkommen erzielen zu können. Und wie gesagt: Es gibt Mütter, die ein Einkommen erzielen müssen. Wenn nun ein Muss besteht, aber keine Abzugsmöglichkeit für diejenigen Kosten, die dadurch zwingend entstehen, dann ist steuerpolitisch und steuerrechtlich eine Situation gegeben, die sich schlechterdings nicht begründen lässt. Wenn Herr Reimann sagt, es sei nicht logisch, einen Fremdbetreuungsabzug einzuführen, aber dann die Eigenbetreuungskosten nicht abziehen zu lassen, dann soll er mir an diesem Beispiel erklären, worin seine Logik im Verhältnis zu meiner Logik besteht.

Es gibt aber auch Frauen, die arbeiten wollen. Auch gegenüber solchen Frauen zu sagen, sie würden ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern vernachlässigen, ist meines Erachtens in keiner Art und Weise haltbar; doch lassen wir das. Aber wenn man einer Frau, die arbeiten will und die auswärts arbeitet und ein Einkommen erzielt, nicht erlauben würde, die Fremdbetreuungskosten abzuziehen, wäre sie gegenüber denjenigen Frauen benachteiligt, die arbeiten müssen, weil eine Notwendigkeit besteht. Eine solche Ungleichbehandlung würde sich nur dann rechtfertigen lassen, wenn man diese beiden Arten von Frauen ungleich behandeln wollte. Man würde der einen Frau dann sagen: Du wirst deshalb nicht gleich behandelt wie diejenige Mutter, die arbeiten muss, weil wir dich dafür bestrafen wollen, dass du arbeiten gehst und damit deine Kinder nicht selbst erziehst, sondern sie Dritten überlässt. Lassen Sie uns im Punkt der Fremdbetreuung doch einigermassen vernünftig sein und den Realitäten und den Gegebenheiten unseres Jahrhunderts in die Augen sehen! So zu tun, als ob es zwei Frauentypen gäbe, nämlich solche Frauen, die verantwortungsbewusst sind und sich der Erziehung ihrer Kinder stellen, und andere, die verantwortungslos sind und ihre Kinder daheim sitzenlassen, ist so absurd, dass ich es gar nicht mehr näher würdigen will - Punkt.