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preparatory:AB 157274

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-09-10

Wortprotokoll

Das Ziel dieser Vorlage ist es, Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten. Es soll die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und solchen ohne Kinder verbessert werden. Ausserdem sollen Familien, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen, und Familien, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Dies soll durch die Einführung eines Elterntarifs und eines Abzugs für die Fremdbetreuung der Kinder erreicht werden.

Die zukünftige Ausgestaltung der Ehegattenbesteuerung hat in der Vergangenheit viele Diskussionen ausgelöst. Das zukünftige System der Ehegattenbesteuerung wurde sehr kontrovers diskutiert. Eine durchgeführte Vernehmlassung zum Systementscheid führte zu keinem klaren Ergebnis. Eine breitabgestützte Lösung und damit eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems sind daher zurzeit nicht zu erreichen. Aus diesem Grund soll vorläufig auf einen Systementscheid verzichtet werden.

Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern hat aber aus volkswirtschaftlicher Sicht nach wie vor eine hohe Priorität. Der Bundesrat schlägt uns daher vor, anstelle von zeitraubenden, umstrittenen Reformprojekten zu Systementscheiden rasch umsetzbare Verbesserungen unter Berücksichtigung der Kinderkosten im Steuerrecht umzusetzen. Die Reform strebt die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit an: Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen steuerlich gleich behandelt werden. Im Vordergrund steht dabei einerseits die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder. Andererseits sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleich behandelt werden.

Konkret geht es um folgende Massnahmen:

1. Zur allgemeinen Entlastung von Familien mit Kindern soll ein Elterntarif eingeführt werden. Der Elterntarif soll Elternpaaren und alleinerziehenden Personen gewährt werden, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben. Der Tarif geht vom heute geltenden Verheiratetentarif aus, der dabei errechnete Steuerbetrag wird aber zusätzlich um 170 Franken reduziert. Dabei sollen die heute bereits geltenden kinderrelevanten Abzüge - der Kinderabzug von 6100 Franken und der Kinderversicherungsabzug von 700 Franken - unverändert beibehalten werden.

2. Als weitere Massnahme soll ein Abzug für die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern eingeführt werden, der jedoch jährlich maximal 12 000 Franken bei der direkten Bundessteuer beträgt. Die Kantone [PAGE 1435] sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen.

Die vorgesehenen Massnahmen führen zu Mindererträgen von insgesamt rund 600 Millionen Franken. Davon entfallen rund 500 Millionen Franken auf den Bund, die Kantone haben rund 100 Millionen Franken zu tragen. Zusammen mit den seit 2008 in Kraft stehenden Sofortmassnahmen zur Milderung der Heiratsstrafe werden die Familien um über 1 Milliarde Franken entlastet.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die vom Bundesrat und vom Ständerat vorgeschlagenen Massnahmen ebenfalls zu unterstützen. Zwei Kommissionsminderheiten wollen die Vorlage mit Aufträgen an den Bundesrat zurückweisen: Einerseits sei dem Parlament eine Finanzplanung zu unterbreiten, die aufzeigt, wie die Einnahmenausfälle für den Bund zu bewältigen seien; andererseits seien zusätzlich die Auswirkungen des Programms auf Familien mit unteren und mittleren Einkommen zu analysieren; weiter wird eine verschärfte Progression gefordert, um die Steuerausfälle bei den hohen und höchsten Einkommensklassen kompensieren zu können.

Die Kommission hat im Zuge der Beratungen auch über sechs Standesinitiativen befunden. Es handelt sich um zwei Initiativen des Kantons Zürich (06.302 und 07.306) und um je eine der Kantone St. Gallen (06.305), Bern (07.305), Basel-Stadt (08.318) und Wallis (03.314). Alle schlagen im Grundsatz vor, einen Übergang zur Individualbesteuerung vorzunehmen. Weil sich die Kommission dafür ausgesprochen hat, im Moment keinen Systemwechsel zu diskutieren und vorzunehmen, beantragt sie Ihnen, allerdings mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, allen Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Die Kommission hat auch einige parlamentarische Initiativen zum Thema Familienbesteuerung behandelt. Die Anliegen der parlamentarischen Initiativen sind mit der heute zu behandelnden Vorlage erfüllt oder wurden in Minderheitsanträgen aufgenommen. Daher beantragt Ihnen die Kommission, mit einer Ausnahme den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative Meier-Schatz 08.461 soll sistiert werden, weil darin auch die Forderung nach Einführung von Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende enthalten ist. Dieses Anliegen ist nicht Inhalt dieser Vorlage. Die Kommission beantragt weiter, die Motion Schwaller 08.3588 abzulehnen, weil das Anliegen der Motion mit der heute zu behandelnden Vorlage erfüllt ist.

Die Kommission hat gemäss Artikel 126 des Parlamentsgesetzes ebenfalls die Petition "Steuerentlastung für Familien" des Initiativkomitees "Kinder sichern Zukunft" behandelt. Dahinter steht die IG "Familie 3plus", eine Interessengemeinschaft kinderreicher Familien. Die Kommission hat beschlossen, gestützt auf die Petition keine Anträge zu stellen. Sie hat von der Petition somit Kenntnis genommen, ohne ihr Folge zu geben.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, in den wesentlichen Punkten der Linie des Bundesrates und des Ständerates zu folgen. Zu den Mehrheits- und Minderheitsanträgen werden wir in der Detailberatung aus der Sicht der Kommission Stellung beziehen.

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