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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-08

Wortprotokoll

Es wurde jetzt von der Vertreterin der Mehrheit und der Vertreterin der Minderheit erwähnt, dass im Moment einer Trennung respektive einer Scheidung die Haushaltskosten nicht geringer, sondern höher werden. Dann gibt es immer wieder die Situation, dass nicht genügend Geld vorhanden ist. Die heutige Regelung führt dazu, dass nach einer Trennung die Seite, die die Kinder betreut - das ist meistens die Mutter -, Sozialhilfe beziehen muss und dass der bezahlende Elternteil - der Vater in den meisten Fällen - das Existenzminimum behalten kann.

Wenn Sie diese Situation anschauen, dann können Sie eigentlich nicht mit guten Gründen erklären, warum ein Elternteil gezwungen wird, zur Sozialhilfe zu gehen, und der andere nicht; es gibt keine rationale Begründung dafür. Es ist im Gegenteil eine Diskriminierung des Elternteils, der Sozialhilfe beziehen muss, mit allem, was dazugehört. Sie wissen, dass man Sozialhilfe nicht einfach so beziehen kann; Sie müssen das begründen, Sie müssen das ausweisen, Sie müssen ein Budget vorlegen. Vor allem müssen Sie, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, unter Umständen auch wieder Geld zurückbezahlen. All dies muss ein Elternteil leisten - in aller Regel ist das die Mutter, wenn nicht genug Geld da ist - und der andere Elternteil nicht. Das können Sie nicht erklären; das ist eine Diskriminierung, und das haben nicht nur der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission so festgestellt, sondern das hat auch das Bundesgericht festgestellt; es wurde bereits gesagt. Es hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine Lösung zu präsentieren.

Damit kein Missverständnis aufkommt: Wenn Sie die Mankoteilung regeln, fliesst nicht einfach mehr Geld. Es geht nicht darum, mehr Geld ins System zu pumpen, sondern es geht darum, die klare Diskriminierung der Frau, der Mutter aufzuheben, indem man sagt: Wenn nicht genug Geld da ist, wenn Geld fehlt, dann müssen das beide zu spüren bekommen, und beide müssen ihren Beitrag organisieren.

Wir haben die Gegenargumente selbstverständlich auch schon gehört. Die Kantone befürchten einen Mehraufwand. Man hat Angst, dass die Mankosituation für Frauen und Männer respektive für Mütter und Väter spürbar wird. Aber es ist eben so: Es besteht ein Manko, es ist nicht genug Geld da.

Das Argument, dass die Leistungsbereitschaft sinke, wenn beide Elternteile Sozialhilfe beziehen müssten, kann ich nicht nachvollziehen. Dann müssten Sie sagen, dass bei der heutigen Situation die Leistungsbereitschaft der Mütter auch nicht gegeben sei. Das finde ich dann schon ziemlich dicke Post für die Mütter. Nur weil sie Sozialhilfe beziehen, seien sie nicht mehr leistungsbereit; das ist die Folgerung, die von der Minderheit jetzt genannt wurde. Das ist, denke ich, doch nicht ganz gerechtfertigt, und vor allem wäre das ein Vorwurf an die Mütter, die heute unter Umständen gezwungen sind, Sozialhilfe zu beziehen, weil nicht genug Geld da ist.

Der Bundesrat hat versucht, diese Mankoteilung zur Änderung dieser diskriminierenden Situation bereits im Rahmen des Unterhaltsrechts zu regeln. Wir sind zum Schluss gekommen - wir haben das intensiv angeschaut -, dass heute eine verfassungsmässige Grundlage nicht vorhanden ist, weil ein Eingriff ins Sozialhilferecht erforderlich wäre, und das Sozialhilferecht ist kantonal geregelt. Deshalb hat der Bundesrat immer gesagt: Wenn man das regeln will, dann muss man es in der Bundesverfassung regeln. Ihr Rat hat diese Sicht dann schliesslich geteilt, und Ihre Kommission hat gesagt: "Dann schaffen wir jetzt die verfassungsmässige Grundlage." Das ist genau der Inhalt dieser Motion.

Ich verstehe die Befürchtungen einiger von Ihnen, die vielleicht sagen: "Ja, was packt dann der Bundesrat alles in diese Verfassungsgrundlage? Da wird er sicher versuchen, eine grundlegende Veränderung zu machen." Ich bitte Sie, geben Sie jetzt dem Bundesrat die Chance, Ihnen einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Die Mehrheit Ihrer Kommission will den Bundesrat beauftragen, die Verfassungsgrundlage für diese Frage der Mankoteilung zu schaffen - nicht mehr und nicht weniger. Es geht hier um die Regelung von Schnittstellen zwischen Bund und Kantonen. Es geht aber nicht einfach um mehr Geld, sondern es geht um die Abschaffung der massiven Diskriminierung der Frau im heutigen Zeitalter - darum geht es.

Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es wird sicher noch Diskussionen brauchen, wie dieser Verfassungsartikel auszugestalten ist, aber die Diskriminierung ist ein Fakt. Sie ist nicht haltbar. Das hat auch das Bundesgericht gesehen, und es hat Sie aufgefordert, die entsprechenden Arbeiten an die Hand zu nehmen. Das ist der Inhalt dieser Motion. Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.