Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2014-09-08
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-08
Wortprotokoll
In dieser Vorlage geht es um die Sicherheit in unserem Land, aber auch um die Sicherheit der Flüchtlinge. Ein wichtiger Eckpfeiler des Flüchtlingsrechts ist das Non-Refoulement-Prinzip, das verbietet, dass Flüchtlinge in ein Land zurückkehren müssen, wo sie an Leib und Leben gefährdet sein könnten. Mit dieser Gesetzesvorlage hängt auch die vorgeschlagene Umsetzung der Richtlinie 2001/40/EG im Ausländergesetz zusammen: [PAGE 1330] Diese bietet die Möglichkeit, dass die Wegweisung asylsuchender Personen gestützt auf eine Wegweisungsverfügung eines Dublin-Staates vollzogen wird. Die SP hat schon in der Vernehmlassung gefordert, dass auch bei diesem abgekürzten Verfahren eine Verletzung des Non-Refoulement-Gebotes mit Sicherheit ausgeschlossen werden muss. Deshalb hat sich die SP in der Kommission besonders mit den Auswirkungen beim Asyl- und Ausländerrecht auseinandergesetzt. Was heisst dieses abgekürzte Verfahren im Klartext, und was bedeutet es? Wie kann vermieden werden, dass jemand in das Heimatland zurückgeschickt wird und dort an Leib und Leben gefährdet ist?
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass auch die anderen Dublin-Staaten faire Asylverfahren anwenden. Tatsache ist jedoch, dass die Asylanerkennungsquote sehr unterschiedlich ist. Für die SP ist es deshalb zentral, dass bei der Rückweisung berücksichtigt wird, dass es auch innereuropäisch rechtsstaatliche Defizite geben kann und dass eben auch bei einem abgekürzten Verfahren jede Person angehört werden muss und im Rahmen des Non-Refoulement-Prinzips genau abgeklärt wird, sodass niemand in sein Heimatland zurückgeschickt wird, wo sie oder er an Leib und Leben gefährdet ist.
Die SP-Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und der Vorlage zustimmen.