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Bieri Peter · Ständerat · 2001-09-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Wie ich bereits bei Artikel 17 dargelegt habe, ist die Evaluation durch die Behörde, sprich die Überprüfung der Einhaltung der Angebotsvielfalt durch das Bundesamt, der logische Folgeschritt nach der Selbstregulierung durch die Branche. Dies ist in Artikel 20 geregelt. Das Verfahren läuft hier im Vergleich zu Artikel 17 im umgekehrten Sinne ab: Die Behörde evaluiert, die Branche hat darauf die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ist der Grundsatz der Angebotsvielfalt verletzt, gewährt das Bundesamt der Branche eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des Zustandes gemäss den gesetzlichen Anforderungen. Auch hier bleibt es nach Artikel 20 Absatz 3 der Branche überlassen, die notwendigen Massnahmen selbstständig zu treffen. Die in der bundesrätlichen Fassung in Artikel 3 vorgesehene Genehmigung der Vorschläge sowie die dort festgelegte Verfügung durch das Departement werden gemäss unserem Antrag gestrichen.