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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-09-24

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Von mehreren Vorrednern wurde angedeutet, die Vorlage werde gefährdet, wenn man Artikel 85 nicht streiche. Ich muss Ihnen sagen: Die Vorlage kann auch dadurch gefährdet werden, dass man diesen Artikel streicht; es gibt Kreise, die die Vorlage infrage stellen, wenn die Möglichkeit von Wahlbeobachtungen nicht enthalten ist. Das wollte ich hier einfach in den Vordergrund rücken und damit das Gleichgewicht der Kräfte wiederherstellen.

Die grösste Frage ist für mich, wie das Resultat dieses Gesetzgebungsprozesses interpretiert werden soll. Wir haben heute die Möglichkeit, solche Wahlbeobachtungen durchzuführen; das wird ja auch gemacht. Ich persönlich, Herr Engler, bin da übrigens sehr unverdächtig, denn ich bin noch nie auf Wahlbeobachtungsreise gegangen und habe auch nicht die Absicht, das künftig zu tun. Ich mache das höchstens in der Schweiz.

Was bedeutet nun eine Ablehnung der in Artikel 85 vorgesehenen Möglichkeit? Bedeutet sie, dass solche Beobachtungen durch internationale Organe künftig nicht mehr möglich sind? Wenn das nicht der Fall ist, die Praxis also gleichwohl weitergeführt werden kann, auch wenn die gesetzlichen Bestimmungen gestrichen werden - und man die Praxis auch weiterführen will -, verstehe ich nicht, weshalb sie dann nicht in eine generell-abstrakte Norm gefasst werden soll. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Kollege Föhn, für Absatz 1 könnte, was die Kantone anbelangt, allenfalls im Rahmen der Einigungskonferenz eine Lösung gefunden werden. Aber ich bin klar der Meinung, wir sollten hier dazu stehen, dass die Schweiz ein für die Verteidigung der demokratischen Einrichtungen wichtiges Land ist. Das gilt für das In- wie für das Ausland. Es wäre ein merkwürdiges Zeichen, wenn ausgerechnet wir solche Wahlbeobachtungen im Gesetz nicht vorsähen.

Ich stehe nach wie vor zum Antrag der Mehrheit der Kommission.