Lexipedia

Hess Hans · Ständerat · 2001-09-24

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-24

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Schmid wird nicht überrascht sein, wenn ich erkläre, dass ich mit der Antwort des Bundesrates nicht zufrieden bin.

Ich stelle fest, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme davon ausgeht, dass bei allen bis heute nicht sanierten Anlagen raumplanerische Fehler seitens der Gemeinwesen Lärmsanierungen nötig machen. Dem ist aber bei weitem nicht so. In den mir im Speziellen bekannten Fällen sind [PAGE 547] keine raumplanerischen Änderungen vorgenommen worden. Die vom Bund erlassenen Vorschriften haben aber bewirkt, dass Nachbarn von Schiessanlagen, die den Schiesslärm während Jahren klaglos erduldet haben, plötzlich gemerkt haben, dass nun auch sie verlangen können, dass Lärmschutzmassnahmen getroffen werden, wie sie vom Bund verlangt werden. Trifft dies nun eine finanzschwache Gemeinde - und solche gibt es in unserem Lande -, gibt es plötzlich Probleme, die nicht zu lösen sind: nicht wegen schlechtem Willen, sondern weil in dieser Gemeinde die finanziellen Mittel fehlen. Da hilft der Hinweis des Bundesrates, dass man sich in regionalen Zentren zusammenschliessen solle, nicht viel. Auch solche Lösungen kosten Geld. Hier fehlt aber das Geld ebenfalls.

Die Gemeinden, von denen ich hier spreche, sind selbstverständlich nach wie vor gewillt, die obligatorischen Schiessübungen, wie sie auch in der "Armee XXI" vorgesehen sind, durchzuführen. Diese können nun aber nur durchgeführt werden, wenn die Lärmsanierungen rechtzeitig - das heisst sofort - erfolgen. Bis eine Lösung mit einer regionalen Schiessanlage gefunden ist, kann es noch Jahre dauern; sie wäre bei Beginn von "Armee XXI" sicher noch nicht funktionsbereit.

Ich bin der Meinung, der Bund sollte hier Hand zu einer praxisnahen Lösung bieten und den Gemeinden, die wirklich auf diese Unterstützung angewiesen sind, helfen. Das heisst nun nicht, dass der Bund "mit der Giesskanne" durch das Land gehen und überall dort, wo noch nicht saniert ist, sanieren soll.

Ich bin überzeugt, dass auch jene Gemeinden für eine solche Lösung Verständnis hätten, die in der glücklichen Lage sind und waren, die Sanierung rechtzeitig zu eigenen Lasten vorzunehmen.

Die Tradition der Schiessvereine hat in den Gemeinden einen hohen Stellenwert. Das Schiesswesen war bisher ein wesentlicher sozial-kultureller Baustein unserer Gesellschaft. Ich hoffe sehr, dass mit der vorgesehenen Verkleinerung der Armee - "Armee XXI" - und der Reduktion des Dienstalters auf 30 Jahre dieses wesentliche Element der Traditionserhaltung nicht wegfällt. Es besteht aber diesbezüglich eine Gefahr, wenn Schiessplätze aufgehoben werden müssen, weil die Mittel für eine Sanierung fehlen.

Mit der Armeereform XXI findet in der Armee ein Paradigmawechsel statt. Dieser Paradigmawechsel könnte auch auf das Schiesswesen als solches durchschlagen. Der Bund kann diese nachteilige Entwicklung aufhalten, wenn er bereit ist, dort, wo es wirklich nötig ist, die Sanierung zu finanzieren. Damit würde der Bund mithelfen, das Schiesswesen zu erhalten und als schweizerische Tradition weiterbestehen zu lassen.

Nochmals: Massgebend aber ist, dass der Bund als Verursacher der Lärmschutzbestimmung auch dafür zu sorgen hat, dass die finanziellen Aspekte dieser Bestimmung nicht nur auf die Gemeinden bzw. Kantone umgelagert werden, sondern dass der Bund auch bei der Finanzierung mithilft.

In diesem Sinn ersuche ich Sie, meine Motion zu überweisen.