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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-09-24

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Massgebend für die Beurteilung einer Steuer sind zum einen die Steuergerechtigkeit und zum andern der mögliche Ertrag.

Wenn wir bei der Steuergerechtigkeit beginnen, dann müssen wir fragen - die Frage beantwortet sich eigentlich selber -: Gibt es denn eine gerechtere Steuer als jene auf grosse Erbschaften? Erbschaften sind Vermögen, die der Betroffene nicht selber erarbeitet hat. Niemand kann sagen, er habe eine Erbschaft aus eigenem Verdienst erworben. Erbschaften fallen an durch Geburt, durch Testament, aber nicht durch das Verdienst desjenigen, der die Erbschaft erhält. Das ist mit ein Grund, weshalb grosse liberale Ökonomen wie Adam Smith oder John Stuart Mill - nur zum Beispiel - eine Erbschaftssteuer befürwortet haben. Für Adam Smith als doch wichtige Referenz für ein liberales Denken gab es kein gültiges Argument gegen eine Erbschaftssteuer. Eine Erbschaftssteuer ist somit ein liberales Anliegen - nicht nur liberal im amerikanischen Sinne, sondern durchaus auch im europäischen Sinne.

Eine Steuer ist gerecht, wenn sie sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet. Das ist gerade bei der Erbschaftssteuer-Initiative, so, wie sie ausgestaltet ist, ganz ausgeprägt der Fall. Sie erfasst nämlich nur Erbschaften von über 2 Millionen Franken, also die grossen Erbschaften. Ein Vermögenszuwachs in der Grössenordnung von über 2 Millionen Franken ergibt enorme Einkommen. 2 Millionen Franken sind ein Betrag in einer Grössenordnung, von der gewöhnliche Sterbliche nur träumen können. Wir haben in der Schweiz zwar progressive Einkommenssteuern, vor allem bei der direkten Bundessteuer, bei Einkommens- und Vermögenszuwächsen in dieser Grössenordnung greift die Progression aber schon längst nicht mehr. Die Erbschaftssteuer, so, wie sie von der Initiative verlangt wird - gerade in dieser Ausgestaltung -, sorgt für ein Stück Progression und somit für etwas mehr Steuergerechtigkeit in diesem Land, das dieses Mehr an Steuergerechtigkeit nötig hat.

Zum anderen Punkt, zu den Erträgen: Die Erträge dieser gerechten Steuer lassen sich ebenfalls sehen. Es gibt zum einen die Milliarde Franken für die Kantone als Kompensation für das, was ihnen entgeht, zum andern aber auch 2 Milliarden Franken für die AHV; auch 2 Milliarden Franken lassen sich sehen. Wir sind die Kammer der Kantone, daran ist schon erinnert worden. Für die Kantone ist die Erbschaftssteuer-Initiative eine gute Sache. Denn bei den Erbschaftssteuern gilt so schweizweit in Zukunft das Gleiche, der gleiche Massstab. Dann wird Schluss sein mit dem fatalen Steuersenkungswettlauf unter den Kantonen. Gerade im Kanton St. Gallen können wir ein Lied davon singen, gerade in Bezug auf die Erbschaftssteuer, in welchen Zugzwang benachbarte Kantone einen anderen bei einer gerechten Steuer wie der Erbschaftssteuer bringen können.

Der Tiefsteuerwettlauf auf Kosten der Steuergerechtigkeit hat keine Zukunft. Längerfristig nicht, aber auch kurzfristig nicht. Sogar im Kanton Schwyz beginnt es offenbar diesbezüglich neuerdings zu tagen, dass die dauernden Steuersenkungen für hohe Einkommen, hohe Vermögen ein Ende haben müssen. Denn die staatlichen Dienstleistungen, von denen ja alle profitieren - von der Bildung bis zur Infrastruktur und bis zur Gesundheit -, müssen finanziert werden. Es ist dieser Service public, beispielsweise im Bildungswesen, der für Chancengleichheit sorgt. Chancengleichheit bedeutet letztlich auch Demokratie. Das Gegenteil davon ist ein System, in dem die grossen Vermögen einer kleinen Minderheit von Generation zu Generation vererbt werden, ohne dass die Begünstigten ihren gerechten Anteil an den öffentlichen Lasten tragen müssen.

Auf Weltebene ist es dramatisch, wie sich die Vermögenskonzentration entwickelt hat. Thomas Piketty hat eine grosse Studie über das Kapital im 21. Jahrhundert vorgelegt; bald ist sie auch auf Deutsch erhältlich. Die Schweiz wird nicht speziell untersucht. Aber die Schweiz ist genauso ein krasser Fall. Wir haben bald wieder Verhältnisse wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Die Einkommensungleichheit, aber noch viel stärker die Vermögensungleichheit haben enorm zugenommen. Der Anteil des ererbten Vermögens am gesamten Reichtum nimmt immer mehr zu und damit die Bedeutung dieser Kapitaleinkünfte, die eigentlich nicht verdient worden sind. Das ist eine ungute Entwicklung, eine ungesunde Entwicklung.

Die Erbschaftssteuer ist eine bescheidene Massnahme, aber eine Massnahme, die in die richtige Richtung geht. Sie ist ein Stück elementarer Gerechtigkeit; sie führt dazu, dass auch die Leute mit den grössten Vermögen ihren Anteil an den öffentlichen Lasten tragen müssen. In der Schweiz kann man bemerken: Auch mit der Einführung der Erbschaftssteuer fahren Erben von grossen Vermögen im internationalen Vergleich immer noch gut.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur AHV: Niemand behauptet, dass die AHV-Finanzierung in Zukunft einfach auf die Erbschaftssteuer abstellen könnte. Es wird immer noch so bleiben, dass die AHV in erster Linie über Beiträge auf den Erwerbseinkommen, über Lohnbeiträge, finanziert wird. Das ist die Basis der Finanzierung. Es braucht auch einen Bundesbeitrag. Aber es ist auch klar, dass 2 Milliarden Franken für die AHV nicht nichts sind! Das sind umgerechnet vielleicht 0,7 Mehrwertsteuer-Prozente, und das ist etwa die Hälfte von dem, was der Bundesrat im Rahmen von Altersvorsorge 2020 mit dem vorgesehenen neuen Verfassungsartikel bei der Mehrwertsteuer vorschlagen möchte.

Wenn wir die soziale Komponente und auch die Komponente der Leistungsfähigkeit anschauen, stellen wir fest, dass es viel sinnvoller ist, hier für die AHV auch die grossen Vermögen zu belasten und mitzuberücksichtigen - gerade auch deshalb, weil es für das Verhältnis zwischen den Generationen, aber auch innerhalb der Generation selber eine sehr gerechte Massnahme ist. Ein kleiner Anteil vom Vermögen der reichsten Alten fliesst dann an die grosse Mehrheit der Menschen mit unteren und mittleren Einkommen. Gerade im Alter verschärfen sich ja die sozialen Gegensätze gegenüber den aktiven Generationen noch einmal. Insgesamt ist die Initiative ein wichtiger Schritt, um in der Schweiz in Richtung von mehr Steuergerechtigkeit voranzukommen. Diese Initiative geht in die richtige Richtung.

Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.