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AB 157664

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Diese Bestimmung basiert auf einer Beschwerde, die nach der Abstimmung über die biometrischen Pässe eingereicht worden ist. Dort ging es um eine Differenz von 5700 Stimmen. Es war ein knappes Ergebnis, aber kein sehr knappes. Das Bundesgericht beauftragte den Gesetzgeber zu definieren, was ein sehr knappes Resultat sei und wann eine Nachzählung stattfinden sollte. Das Bundesgericht setzte ein sehr knappes Resultat mit einer Unregelmässigkeit gleich. Der Entwurf des Bundesrates gibt nun keine präzise Zahl vor, sondern erwähnt einfach, dass eine Nachzählung anzuordnen sei, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht worden sind. Die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis war 7 zu 4 Stimmen - ist überzeugt, dass man bei einem knappen Ergebnis nicht von vornherein vermuten kann, dass falsch gezählt worden ist. Deshalb ist die Fassung des Bundesrates pragmatisch richtig.

Ich bitte Sie namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen.