Müller Leo · Nationalrat · 2014-06-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat schlägt mit der Botschaft 13.092 dem Parlament eine Änderung verschiedener Gesetze vor, mit denen er die Einführung eines neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) beantragt.
Das bisherige Steuerungssystem der Bundesverwaltung basiert auf der traditionellen Ressourcen- oder Input-Steuerung. Dieses Führungsmodell gilt heute für 57 Verwaltungseinheiten. In den letzten Jahren wurden neu die sogenannten Flag-Einheiten gebildet, also die Einheiten, die mit dem Konzept "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" geführt werden. Flag startete 1997 mit zwei Pilotämtern, heute werden 20 Verwaltungseinheiten so geführt. Somit haben wir heute ein duales Steuerungssystem, nämlich eines mit traditioneller Ressourcensteuerung und eines mit leistungsorientierter Steuerung. Dieses duale Steuerungssystem soll nun durch das NFB ersetzt werden. Dieses neu beantragte Führungsmodell soll vermehrt ziel- und ergebnisorientiert sein. Mit dem NFB werden drei Ziele verfolgt:
Das erste Ziel ist die Verbesserung der Steuerung von Aufgaben und Finanzen, indem die Leistungstransparenz im Voranschlag und im Finanzplan erhöht wird. Mit dem neuen Führungsmodell soll eine systematische Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen beziehungsweise von Ressourcen und Leistungen auf allen Ebenen erfolgen. So sind die Ebene des Parlamentes, des Bundesrates und der Verwaltung betroffen. Es soll ein integrierter Aufgaben- und Finanzplan eingeführt werden.
Das zweite Ziel des NFB ist die Weiterentwicklung der ergebnisorientierten Verwaltungsführung und Verwaltungskultur durch verbesserte Kosten- und Leistungstransparenz.
Das dritte Ziel, das mit dem NFB angestrebt wird, ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit in der Bundesverwaltung.
Das NFB benötigt als Grundlage einen Leistungskatalog bei sämtlichen Verwaltungseinheiten. Jede Verwaltungseinheit soll in der Regel eine bis fünf Leistungsgruppen aufweisen, sodass die Bundesverwaltung insgesamt aus etwa 140 Leistungsgruppen bestehen wird.
Folgende fünf Instrumente sollen beim NFB zur Verfügung stehen:
1. Legislaturfinanzplan: Zu Beginn einer neuen Legislatur soll weiterhin ein Legislaturfinanzplan erstellt werden, der verstärkt auf einen mittel- bis langfristigen Entwicklungshorizont ausgerichtet ist. Neu soll die Perspektive über acht bis zehn Jahre reichen. Damit sollen die ausgabenpolitischen Prioritäten gesetzt und der finanzpolitische Korrekturbedarf frühzeitig erkannt werden. Es ist so auch möglich, rechtzeitig entsprechende Massnahmen einzuleiten.
2. Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan: Dieses zweite Instrument soll neu den Voranschlag und den Finanzplan zusammenfassen. Dieses Instrument beinhaltet die Mittelfristplanung auf Stufe Verwaltungseinheiten und betrifft die 140 Leistungsgruppen. Neben den Globalbudgets werden die Aufwände und Erträge sowie die Ziele und Sollwerte jährlich aktualisiert und kommentiert.
3. Leistungsvereinbarungen: Zwischen der Departementsvorsteherin bzw. dem Departementsvorsteher und der Amtsdirektorin bzw. dem Amtsdirektor wird jährlich eine Leistungsvereinbarung mit Jahreszielen zu Vorhaben und Projekten abgeschlossen. [PAGE 1021]
4. Anreizsysteme: Mit dem Globalbudget soll die Möglichkeit zur Reservebildung und zu Kreditüberschreitungen bei leistungsbedingten Mehrerträgen möglich sein. Zudem sollen Kreditverschiebungen erleichtert werden. Dies alles erhöht den betrieblichen Handlungsspielraum.
5. Kosten- und Leistungsrechnung: Die bereits heute flächendeckend eingeführte Kosten- und Leistungsrechnung bleibt weiterhin ein wichtiges Instrument zur Verwaltungsführung. Sie soll weiterhin Kostentransparenz schaffen und so das Kostenbewusstsein fördern.
Für die Vorbereitung dieser Gesetzesvorlage hat der Nationalrat eine Spezialkommission eingesetzt. Das wurde von der SPK des Nationalrates angeregt. Als eine von den vorgeschlagenen Änderungen am meisten betroffene Kommission war die Finanzkommission mit der Einsetzung einer Spezialkommission einverstanden. So hat das Büro des Nationalrates am 25. November 2013 die Einsetzung dieser Spezialkommission beschlossen, am 12. Dezember 2013 die 25 Mitglieder gewählt und als Präsident Nationalrat Alois Gmür eingesetzt. Diese Spezialkommission hat ihre Arbeit am 4. Februar 2014 aufgenommen und an insgesamt vier Sitzungen diese Vorlage beraten.
An der ersten Sitzung wurden umfangreiche Anhörungen vorgenommen, um die Erfahrungen von den Kantonen einzuholen, die bereits heute mit dem Führungsmodell arbeiten. Zu Beginn der Debatte hatte die Kommission einen Nichteintretensantrag zu behandeln. Begründet wurde dieser vor allem damit, dass sich dieses Modell für Parlamente nicht eigne. Die Hauptaufgabe eines Parlamentes sei es, die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und das seien vor allem die Finanzen. Die Festlegung von Zielen sei eine typische Aufgabe der Exekutive. Nach erfolgter Diskussion wurde der Nichteintretensantrag mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Wie Sie der Fahne entnehmen können, hat die Kommission im Wesentlichen vier Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen. Die erste Änderung betrifft den Detaillierungsgrad bei der Berichterstattung über die Staatsrechnung. In der Berichterstattung soll neu bis auf die Stufe der Leistungsgruppen hinab Bericht erstattet werden. Es soll Auskunft erteilt werden über Aufwand und Ertrag, Investitionen, die Zahl der Mitarbeiter, den Informatikaufwand und den externen Beratungsaufwand.
Die zweite Änderung betrifft Artikel 29 des Finanzhaushaltgesetzes, welcher die Zuständigkeit des Parlamentes, den Voranschlag zu beschliessen, festhält. Dort schlägt die Kommission vor, dass das Parlament im Voranschlag bis auf Stufe der Leistungsgruppen hinab Ziele, Kennzahlen, Sollwerte und finanzielle Planungsgrössen festlegen kann.
Die dritte Änderung betrifft Artikel 50 des Parlamentsgesetzes. Bei Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen, welche nicht durch die Finanzkommissionen vorberaten werden, sind diese zum Mitbericht einzuladen. Aus der Formulierung "sind einzuladen" ergibt sich, dass dies künftig eine Verpflichtung ist. Zudem sollen die Finanzkommissionen ihre Anträge in den Räten so vertreten können, wie das die vorberatenden Kommissionen tun können.
Als vierte Änderung schlägt Ihnen die Kommission eine wesentliche Änderung bei der Beratung des Finanzplans vor. Der Bundesrat schlug vor, dass das Parlament den Finanzplan zur Kenntnis nehmen soll. Um einen Einfluss auf einen künftigen Finanzplan ausüben zu können, besteht im geltenden Recht und bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung das Instrument der Finanzplanmotion. Demgegenüber schlägt Ihnen die vorberatende Kommission eine Gesetzesänderung vor, wonach das Parlament den Finanzplan in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Kenntnis nimmt. Diese innovative Konstruktion ermöglicht es dem Parlament, dem Bundesrat Aufträge zur Änderung des Finanzplans zu erteilen. Diese hat der Bundesrat dann mit dem Entwurf des Voranschlages für das übernächste Jahr zu erfüllen. Wesentlicher Vorteil der neuen Regelung ist, dass Aufträge zur Änderung des Finanzplans rasch erteilt werden können. Die bisherige Lösung mit der Finanzplanmotion benötigte viel mehr Zeit. Aufgrund der Neuregelung soll das Instrument der Motion zum Finanzplan abgeschafft werden.
Neben diesen vier hauptsächlichen Änderungen gibt es weitere; die Kommission schlägt Ihnen eher geringfügige Anpassungen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf vor. Des Weiteren liegen diverse Minderheitsanträge vor, über die wir im Rahmen der Detailberatung zu befinden haben. Auch liegen Einzelanträge vor, die Ihnen bereits ausgeteilt worden sind; auch diese werden wir in der Detailberatung behandeln.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage, wie sie aus der Beratung hervorgegangen ist, mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt. Im Namen der Spezialkommission NFB beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, die Gesetzesänderungen zu beraten und dann der Vorlage zuzustimmen.