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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-06-12

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-06-12

Wortprotokoll

Wir diskutieren diesen Artikel nun zum dritten Mal. Die Fakten und Argumente sind bekannt. Artikel 5 Absatz 2 lautet: "Die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Aus unserer grünliberalen Sicht halte ich fest: Gerade weil diese Formulierung keinen einklagbaren Tatbestand schafft, unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit. Absatz 2 ist vielmehr eine moralische Verpflichtung für den Arbeitgeber. Man kann sagen: nur eine moralische Verpflichtung. Dieser moralischen Verpflichtung kommen zudem die meisten Arbeitgeber bereits heute nach.

Kollege Schilliger hat es angesprochen: Man erwartet, dass die Arbeitgeber ein Arbeitsklima schaffen, welches die Weiterbildung begünstigt und nicht behindert. Das ist aber keine neue Verpflichtung, denn das kann man mit Fug und Recht auch unter die bereits bestehende grundsätzliche Fürsorgepflicht subsumieren, welche dem Arbeitgeber vom Arbeitsgesetz auferlegt ist. Man kann auch argumentieren - das hat Herr Schilliger ebenfalls getan -: Was soll Absatz 2, wenn sich nichts ändert? Dann braucht es ihn nicht. Aber aus grünliberaler Sicht ist er wichtig. Er ist wichtig, um festzuhalten, dass neben der primären Eigenverantwortung der Arbeitnehmer auch die Arbeitgeber und Unternehmer sowie, als dritter Player in der Weiterbildung, der Staat eine eigenständige Rolle wahrnehmen sollen. Wenn wir Absatz 2 aber streichen, entfällt dieses Dreigestirn, bzw. dann ist es nicht mehr klar erkennbar.

Wir Grünliberalen stimmen deshalb dem Antrag der Mehrheit zu.

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