Lexipedia

AB 157783

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Badran, wir sind immer noch ein Rechtsstaat, das haben Sie auch nicht infrage gestellt. Wir verfügen über die Daten auf Ebene der Gemeinden und auf Ebene der Kantonsregister. Wir verfügen aber nicht über eine Datenbank auf Bundesebene, wie Sie sich das vorstellen. Ist das denn so falsch? Die Daten müssen dort zur Verfügung stehen, wo tatsächlich mit ihnen gearbeitet wird und wo durch diese Bewirtschaftung der Daten oder durch das Arbeiten mit den Daten auch ein Mehrwert erzielt werden kann.

Ich nehme die Gelegenheit wahr, um Ihnen ganz kurz in Erinnerung zu rufen, was wir im Wohnungsbereich in den letzten paar Monaten doch alles initiiert haben: Wir haben den Dialog zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden initiiert. Wir haben die Förderung des Landerwerbs durch gemeinnützige Wohnbauträger mittels der Ausrichtung von Darlehen aus dem Fonds de Roulement initiiert. Wir haben eine flexiblere Ausgestaltung der Bedingungen für zinslose und zinsgünstige Darlehen aus dem Fonds festgelegt. Die Verlängerung der Dauer der Anspruchsberechtigung für Zusatzverbilligungen gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz wurde eingeführt. Die für energetische Massnahmen ausgerichteten öffentlichen Förderleistungen sind bei der Mietzinserhöhung in Abzug zu bringen.

Ich verstehe Ihre Reaktion, aber es ist mir wichtig, dass das Parlament zur Kenntnis nimmt, dass wir eine grosse Anzahl von Aktivitäten entwickelt haben, die dem Wohnungs- und Immobilienmarkt letztlich auch zu zusätzlicher Transparenz verhelfen und die für eine zusätzliche, sinnvolle Nutzung sorgen. Die für energetische Massnahmen ausgerichteten Förderleistungen sind zu erwähnen, die Aufnahme des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus in die tripartite Strategie, das Obligatorium zur Verwendung des Formulars bei Mitteilungen bezüglich des Mietzinses, raumplanerische Massnahmen, Vorgaben betreffend Wohnungsmarkt und Wohnungsversorgung im Rahmen der Überarbeitung des Leitfadens des Bundes für die kantonalen Richtpläne und die vermehrte Einsetzung geeigneter Grundstücke der SBB für den gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau - das wird geprüft. Auch die vermehrte Einsetzung von nicht mehr benötigten Grundstücken im Zusammenhang mit dem VBS und das preislich unlimitierte Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus werden geprüft. Ebenso wird die Ausgestaltung des Gebäudeprogramms geprüft, damit bei energetischen Sanierungen preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt.

Mit diesen Massnahmen unterstreicht der Bundesrat, dass er sich der Bedeutung des Wohnungs- und Immobilienmarkts sehr wohl bewusst ist. Es braucht in diesem Politikbereich auch verlässliche Kennzahlen. Solche werden von den Bundesstellen, das heisst vom Bundesamt für Statistik, erhoben: Wohnbautätigkeit, Leerstandziffer, Eigentümerquote, Wohnkostenbelastung pro Haushalt, Wohnfläche pro Person. Liebe Frau Nationalrätin, Sie haben viele Informationen, mit denen Sie arbeiten können! Es ist richtig, es gibt noch Datenlücken im Bereich des Immobilienpreisindexes, im Bereich der Aufteilung des Mietwohnungsbestands auf die Eigentümergruppen. Aber wir haben eine Informationsgrundlage über die drei hierarchischen Ebenen, die in unserer Einschätzung unseren politischen Interessen genügen. Man muss sie am richtigen Ort abholen. Wir wollen keine Redundanz und auch keine unnötige Zentralisierung.

Deshalb empfehle ich dem Parlament, die Motion abzulehnen und auf diesen weiteren Bericht zu verzichten, der ja Wiederholungscharakter erhalten müsste, damit er nützlich wäre.

AB 157783 | Lexipedia | Lexipedia