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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06

Wortprotokoll

Ich war an sich auch der Meinung, dieser Antrag sei im Kontext mit den anderen erledigt worden, aber jetzt stellt Frau Thanei ihn für sich. Das kann man natürlich tun. Ich versuche kurz aus unserer Sicht zu [PAGE 16] sagen, warum wir der Meinung sind, man solle hier der Mehrheit zustimmen.

Die Rechtsfolge einer erfolgreich bestrittenen Kündigung - wie Frau Thanei auch ausdrücklich gesagt hat - wäre im Belieben der betroffenen Person. Diese könnte also zwischen Weiterbeschäftigung und Entschädigung wählen. Das ist eine Wahlmöglichkeit, die für diskriminierende Kündigungen gemäss Gleichstellungsgesetz schon jetzt vorgesehen ist und die dann auf weitere missbräuchliche Kündigungen ausgedehnt würde, z. B. auf Kündigungen während des Militärdienstes. Wir würden also eine Wahlmöglichkeit, die als besonderer Schutz bei diskriminierenden Kündigungen gedacht ist, auf die übrigen Kündigungen ausdehnen.

Nebenbei gesagt sind wir der Meinung, unser Gesetz sei mit dem Gleichstellungsgesetz konform und dieses werde auch hier nicht durchbrochen. Wir meinen, dass dieser Schutz so nicht auf alle Kündigungen übertragen werden müsse.

Wir haben noch Angst vor etwas anderem, das eine solche Wahlmöglichkeit mit sich bringen könnte. Sie sehen, dass in Artikel 18 Absatz 1 der Arbeitgeber gehalten wird, "alle sinnvollen und zumutbaren Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung" zu suchen und auszunützen: Wir haben Angst, dass die Motivation der Arbeitgeber - die ja nicht immer gross genug ist, wie die Erfahrung zeigt -, für die betroffenen Personen wirklich eine "sinnvolle und zumutbare" Ersatztätigkeit zu suchen, etwas einschlafen könnte, weil die betroffene Person ja nicht verpflichtet ist, diese dann auch anzunehmen. Damit würde Absatz 1 zu einer Art wohlklingender Deklaration, und der "goldene Handschlag" wäre dann eher die Regel. Wir meinen, dass das in diesem Falle eigentlich nicht angemessen sei.

Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen empfehlen, der Mehrheit zuzustimmen.