Hess Hans · Ständerat · 2001-09-25
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Ich habe bereits in der ersten Beratung in unserem Rat ausgeführt, dass ich mit dieser Regelung Mühe habe. Der Nationalrat hat sich diesen Bedenken nun offenbar angeschlossen und eine Lösung gefunden, die nicht alle Neulenker - sprich: alle jungen Leute - in einen Topf wirft.
Ich kann der Statistik glauben, dass bei Neulenkern prozentual am meisten Unfälle passieren; deshalb ist es richtig, wenn eine Probezeit eingeführt wird. Es fehlt aber eine Statistik dazu, wie viele Neulenker jährlich zugelassen werden und wie viele von ihnen entsprechende Unfälle verursachen. Ich bin überzeugt, dass es eine kleine Zahl von Neulenkern ist. Mit der nun von der Mehrheit unserer Kommission vorgesehenen Lösung geht man von vornherein davon aus, dass jeder Neulenker - sprich: jeder Jugendliche - ein Rambo oder Rowdie auf der Strasse ist, der noch unbedingt nachgeschult werden muss.
Ich frage mich, wann diese Kurse stattfinden sollen und wann sie zu besuchen sind. Logischerweise müssten sie sofort nach der Prüfung, nämlich am ersten Tag, stattfinden; die Wirkung, die mit der neuen Regelung erreicht werden soll, wird sonst ohnehin verfehlt. Ich glaube, dass ein Neulenker, der eine Prüfung absolviert hat, grundsätzlich in der Lage sein muss, ein Fahrzeug einwandfrei zu führen.
Dazu verweise ich auf Artikel 21 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr. Dieser Artikel hält fest: "An der praktischen Führerprüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen." Weiter wird dort ausgeführt: "Die praktische Führerprüfung umfasst zwei Teile: a. das [PAGE 561] Fahren im Verkehr mit der Bedienung des Motorfahrzeugs und gegebenenfalls des Fahrtenschreibers sowie mit der Anpassung an die Strassen- und Verkehrsverhältnisse und an die Fahreigenschaften des Fahrzeugs, nach Möglichkeit unter Einschluss des Fahrens auf Autobahnen und Autostrassen und des Nachtfahrens". Nach Litera b muss auch "das Manövrieren" geschult werden. Artikel 21 besagt also, dass sich der Neulenker über genügend Fahrfähigkeiten ausweisen muss.
Meiner Meinung nach ist es nun falsch, eine neue Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die zu den bereits bezogenen Fahrstunden ungeachtet des Könnens des Lenkers nochmals Fahrstunden aufzwingt. Wenn man, wie das bis anhin offenbar der Fall war, doch schon weiss, dass die Junglenker einen so hohen Anteil an schweren Unfällen haben, frage ich mich, weshalb der Bundesrat diese Verordnung nicht schon längst in der Weise verändert hat, dass verlangt wird, dass auf Schnee oder in Schleuderkursen das fahrerische Können erweitert wird, wie dies aufgrund der neuen Gesetzesbestimmung nun möglich gemacht werden soll. Ich stelle beim Antrag der Mehrheit eine eindeutige Systemwidrigkeit fest: Man lässt Leute, von denen man an sich weiss, dass sie offenbar alle gefährlich sind, auf die Strasse, ohne dass man dagegen etwas unternimmt oder mindestens unternommen hat.
Die Sache wird meiner Meinung nach eindeutig dramatisiert. Auch wenn wir der Fassung des Nationalrates zustimmen, bleibt die Probezeit. Wer sich klaglos verhält, der soll doch die Probezeit auch ohne zusätzlichen Kurs überstehen und den definitiven Führerschein erhalten!
Wer hingegen verwarnt oder noch härter bestraft wird, soll die für ihn nötigen Kurse besuchen. Ich habe bereits das letzte Mal gesagt, dass ich hier zweifellos im Interesse der Jungen spreche. Ich bin überzeugt, dass die Jungen gegen eine so pauschale Lösung sind, wie sie nun vorgesehen ist.
Ich bin der Meinung, dass der Beschluss des Nationalrates der Situation in angemessener Weise Rechnung trägt, und beantrage Ihnen deshalb, dem Nationalrat und damit der Kommissionsminderheit zu folgen.
Der Vollständigkeit halber darf ich noch sagen, dass es in der Fahne bei Artikel 15a Absatz 3 in der deutschen Fassung einen Fehler gibt. Bei der Mehrheit steht "Streichen". Dieser Begriff ist überflüssig, er macht so keinen Sinn.