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Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-09-15

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15

Wortprotokoll

Wie wir bereits gehört haben, wird in diesem Artikel geregelt, wie vorgegangen werden muss, wenn ein Wahlzettel mehr Namen enthält, als Sitze zu vergeben sind.

Der Ständerat und die Kommissionsminderheit schlagen vor, dass zuerst die letzten vorgedruckten und dann die letzten handschriftlich aufgeführten Namen zu streichen sind, weil auf diese Weise dem Wählerwillen besser Nachachtung verschafft werden könne.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, beim geltenden Recht zu bleiben und die letzten Namen von unten nach oben zu streichen, unabhängig davon, ob diese handschriftlich oder vorgedruckt aufgeführt sind. Es geht darum, das Recht des Panaschierens sicherzustellen und nicht einzuschränken. Der Wähler ist mündig und ist in der Lage, den Wahlzettel so auszufüllen, dass sein Wille zum Ausdruck kommt. Es ist auch problematisch, wenn wir jetzt für den Nationalrat auf Bundesebene eine spezielle Regelung einführen, die von derjenigen der Mehrheit der Kantone abweicht, und dann noch verbunden mit Sonderinstruktionen für die Auszählbüros. Dadurch entstehen zusätzliche Verunsicherungen; das gilt es hier zu berücksichtigen. Es geht nicht nur um die einseitige Betrachtungsweise, wie der Wählerwille zum Ausdruck kommt, sondern es geht auch um eine klare, einfache Ausmittlung der Resultate.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass sich das geltende Recht bewährt hat. Es besteht kein zwingender Handlungsbedarf.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen, beim geltenden Recht zu bleiben.