Binder Max · Nationalrat · 2012-12-10
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie doch, die Fahne auf Seite 11 zu beachten. Es geht hier im Moment noch um zwei Projekte, aber grundsätzlich geht es eigentlich um drei Projekte, um die N15 Brüttisellen-Reichenburg, die N17 Niederurnen-Glarus und die N20 Le Locle-La Chaux-de-Fonds in der Westschweiz; letztere haben wir bereits ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Alle drei Projekte sind mit einer Einschränkung respektive mit einer Anforderung versehen, nämlich, dass sie bis Ende 2013 die Bedingungen gemäss Artikel 8a NSG erfüllen müssen. Aus unserer Sicht sollen alle Projekte gleich behandelt werden. Die [PAGE 2114] Verkehrsprobleme sind an diesen Orten gravierend. Ich kann Ihnen sagen, im Bereich der Zürcher-Oberland-Strasse sind sie sehr gravierend.
Herr Hardegger hat zu Recht gesagt, das attestiere ich ihm, dass 30 000 Fahrzeuge mitten durch die Stadt Wetzikon ein Problem seien. Man wartet im Zürcher Oberland schon lange auf diese Lückenschliessung. Wo Herr Hardegger nicht Recht hat: Es geht nicht um die Zürcher-Oberland-Autobahn, sondern es geht um eine Lückenschliessung, im Wesentlichen zwischen Uster und Hinwil, zwischen zwei vierspurigen Teilen, die in der Mitte einen Flaschenhals haben. Nehmen Sie das Beispiel der Sanduhr. Oben in Uster kommen viele Sandkörner hinein, die müssen dann durch eine Verengung, Aathal und Wetzikon, und unten in Hinwil geht es wieder offen weiter. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Im Fall der Zürcher-Oberland-Strasse dauert die Diskussion bezüglich dieser Lückenschliessung schon zwanzig Jahre.
Am 20. November dieses Jahres haben wir in Bern eine Petition mit 15 000 Unterschriften aus dem Zürcher Oberland übergeben, gesammelt innert knapp vier Monaten. Das ist eine massive Willensbezeugung, eine Kundgebung dieser Region, dass diese Lückenschliessung eben wichtig ist, dass diese Lückenschliessung erwartet wird, gefordert wird, letztlich auch zum Wohle dieser Region. Natürlich, das gebe ich gerne zu, und das weiss ich auch, gibt es mit dem Bundesgerichtsentscheid eine Differenz in Bezug auf diese N15. Aber auch hier, meine Herren Français und Hardegger und Frau Teuscher, muss ich Ihnen sagen: Der Entscheid des Bundesgerichtes ging nicht gegen das ganze Projekt, sondern nur gegen einen Teil des Projekts.
Insofern ist es falsch, wenn Sie heute sagen, wir müssten mit dem ganzen Projekt bei null beginnen. Das trifft nicht zu. Ein Teil der Linienführung wurde tatsächlich beanstandet; wichtig ist aber, dass das Projekt analog zu den andern beiden, mit der entsprechenden Einschränkung, Anforderung oder Aufforderung - nennen Sie es, wie Sie wollen -, hier aufgenommen wird. Das ist eine Willensbezeugung des Parlamentes, ein Anerkennen dieses Problems und eine Anerkennung der Problemlösung.
Frau Bundesrätin Leuthard, Sie haben gesagt, wir sprächen immer vom Gesamtverkehr. Das tun wir sehr wohl, gerade deshalb soll dieses Projekt auch aufgenommen werden. Sie haben mir in der letzten Debatte gesagt, wenn jemand für die Oberlandautobahn sei, müsse er auch für einen Vignettenpreis von 100 Franken sein. Vielleicht haben Sie aufmerksam beobachtet und festgestellt, dass ich mir das sehr gut überlegt habe. Ich habe schon das letzte Mal für 100 Franken gestimmt und heute auch wieder. Wenn Sie sich ebenso treu sind wie ich mir, müssten Sie jetzt sagen: Jawohl, er hat für 100 Franken gestimmt, jetzt muss diese Strasse aufgenommen werden. Sonst ist dann wirklich zu viel Geld in der Kasse, und der Flaschenhals bleibt.
Die SVP-Fraktion wird der Mehrheit folgen und der Aufnahme dieser Projekte geschlossen zustimmen. All jene, die für die dringende Schliessung dieser Lücke, aber auch für die Erschliessung im Glarnerland sind, sollten hier ein politisches Zeichen setzen und ebenfalls mit der Mehrheit stimmen.