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AB 158173

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik sind die Wahrung der Unabhängigkeit des Landes, die Linderung von Not und Armut in der Welt, die Förderung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte. Diesen Grundsätzen ist auch die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik verpflichtet. In diesem Sinne wird erwartet, dass sich schweizerische Unternehmen bei ihren Tätigkeiten im Ausland nicht nur an die jeweils verbindlichen nationalen Rechtsnormen halten, sondern ihr Handeln stets an den Standards ihres Sitzstaates ausrichten. Der Bundesrat erwartet, dass Schweizer Unternehmen im Ausland Menschenrechte und internationales Recht respektieren. Gleichzeitig gilt in unserem Lande auch die Handels- und Gewerbefreiheit. In diese Handels- und Gewerbefreiheit greift der Staat nur dann ein, wenn gegen nationale Gesetze oder internationale Verpflichtungen wie Sanktionsmassnahmen der Vereinten Nationen verstossen wird. Die Aussage des Informationschefs des EVD stellt keinen Widerspruch zu internationalen Prinzipien dar.

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