Gross Andreas · Nationalrat · 2012-12-10
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Die Antwort auf Ihre Frage hängt nicht von mir ab. Ich habe das Protokoll nochmals gelesen. Zwei Kollegen haben dies in der Kommission als Möglichkeit zum Ausdruck gebracht. Das hat die Vertreterin der Bundeskanzlei auch gehört, und deshalb wird diese Möglichkeit in die Überlegungen der Bundeskanzlei eingehen. Wir können dann die Vorlage nochmals beurteilen. Es könnte durchaus sein, dass man auf die alte Regelung oder etwas Ähnliches wie die alte [PAGE 2106] Regelung zurückkommt, wonach sich die Frist auf 90 Tage beläuft und man innerhalb dieser Frist nicht alles beglaubigen muss. Das heisst, dass die zehn Tage wieder für die Beglaubigung reserviert wären. Vielleicht gibt es eine bessere Lösung. Das ist hiermit nicht ausgeschlossen, und das ist in der Kommission, wie Sie sich erinnern, auch so zum Ausdruck gebracht worden.