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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-09-25

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-25

Wortprotokoll

Für mich ist etwas in dieser ganzen Geschichte nicht ganz klar, und ich meine auch, dass man sich gelegentlich darüber noch vertiefte Gedanken machen muss. Ich meine das, was auch in diesem Bericht unter dem Abschnitt "Funktionsweise des strategischen Controllings des Bundesrates" angesprochen wird. Hier haben wir eine Situation, die meines Erachtens hinterfragt werden muss, weil sie der reinen Lehre von Führung, Controlling und Verantwortung widerspricht.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel - das ist jetzt keine punktuell bezogene Kritik, sondern ein absolut grundsätzliches Problem: Wir haben hier auf der einen Seite den Eigner und Aktionär. Der nimmt seine Rechte in diesen Gesellschaften als Aktionär wahr - so weit, so gut. Gleichzeitig - und das ist ein grosser Unterschied - nimmt dieser Aktionär, dieser Eigner, Einfluss, indem er einen Leistungsauftrag erteilt. Gleichzeitig kommt dann dieser Eigner, dieser Aktionär, der den Leistungsauftrag erteilt, und macht auch noch das Controlling. Das sind immer dieselben. Jetzt kommt noch als Weiteres hinzu, dass dieser Eigner, der den Leistungsauftrag erteilt und auch das Controlling ausführt, beispielsweise bei der Eisenbahn - ich nehme jetzt einfach dieses Beispiel - Abgeltungen für die ungedeckten Kosten spricht. Er ist also auch noch derjenige, der am Schluss sagt, wie viel Geld er innerhalb dieses Leistungsauftrages zur Verfügung stellt, wenn allfällige ungedeckte Kosten anfallen.

Ich meine: In Bezug auf diese vier Hüte der Eigner, in Bezug auf die Rollenverteilung, Herr Bundespräsident - wer dann auch immer innerhalb der Zuständigkeit auf Bundesebene diese Hüte auf seinem Haupt hat -, geht etwas nicht auf. Natürlich kann man sagen: Es ist bei gutem Willen, wenn wir gute Leute haben, möglich, dass sie einmal diese Rolle und ein anderes Mal jene Rolle spielen. Ich meine aber, dass das längerfristig für die Zukunft dieser Unternehmungen aus der Sicht des Bundes nicht die beste Lösung sein kann und man über die Trennung dieser Funktionen ernsthaft nachdenken müsste - ich habe auch keine Lösung -, umso mehr, als diese Unternehmungen immer mehr in eine gewisse Freiheit entlassen werden.

Ich meine, dass der Bund sich im Zusammenhang mit diesen vier Rollen tatsächlich überlegen muss, ob das längerfristig eine taugliche Lösung ist.