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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-12-10

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr" um ein Jahr zu verlängern, d. h. bis zum 6. März 2014. Die Minderheit möchte dieser Verlängerung nicht zustimmen.

Wie Sie wissen, beinhaltet diese Initiative einen neuen Grundsatzartikel zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung des Güterverkehrs. Sie will die Förderung hauptsächlich über die Finanzierung der Infrastruktur bewirken. Die notwendigen Finanzmittel beim öffentlichen Verkehr werden über eine Änderung der Zweckbindung der Mineralölsteuererträge in der Bundesverfassung erlangt. Rund die Hälfte der bisher dem Strassenverkehr gewidmeten Mittel soll neu dem öffentlichen Verkehr zukommen.

Die Kommissionsminderheit will dem Ständerat nicht folgen und die Initiative innert der gesetzlichen Frist dem Volk unterbreiten; dies mit der Absicht, anschliessend in einer Gesamtschau nicht nur die Finanzierung des Schienenverkehrs, sondern auch die anstehenden Fragen zur Finanzierung des Strassenverkehrs zu beraten. Sie will mit anderen Worten nicht nur eine Fabi-Vorlage, sondern auch eine Fasi-Vorlage, d. h. eine Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Strasseninfrastruktur.

Ihre Kommission hat in einer früheren Phase einen Vorstoss gutgeheissen, der verlangt hat, dass eben nicht nur ein Fabi, sondern auch ein Fasi erarbeitet wird. Die Mehrheit der Kommission, Sie sind ihr dabei - stillschweigend - gefolgt, war nämlich der Auffassung, dass auch die Strasse einer gesamtheitlichen Infrastrukturplanung bedürfe. Nun ist aber die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass es hier eben um die Initiative geht, bei der es um die Umlenkung der Mittel aus der Mineralölsteuer von der Strasse auf die Schiene geht, wobei in diesem Zusammenhang ein Gegenvorschlag zu erarbeiten sei, der sich eben mit der Bahninfrastruktur befasst und nicht bereits auch mit der Strasseninfrastruktur. Aufgrund dieser Chronologie ist es für die Mehrheit klar, dass zuerst über einen Fabi-Beschluss diskutiert werden soll und erst danach über die Initiative zusammen mit dem Gegenvorschlag. Zu diesem Zweck muss aber die Behandlungsfrist der Volksinitiative - wie erwähnt - verlängert werden.

Mit 17 zu 6 Stimmen beantragt Ihnen deshalb Ihre Kommission, sich diesbezüglich dem Ständerat anzuschliessen.