Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-11-29
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-11-29
Wortprotokoll
Dieser Artikel hat eine lange Geschichte hinter sich. Wir hatten ja am Anfang die 300 Millionen Franken als Beitrag der Kantone, und wir haben den Kantonen respektive der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) immer signalisiert, dass wir bereit sind, auf einen Vorschlag von ihrer Seite, wie sie diesen Beitrag leisten wollen, einzugehen. Für den Bund wäre es selbstverständlich am einfachsten, er könnte gemäss dem NFA-Schlüssel einfach pauschal jedem Kanton seinen Beitrag in Rechnung stellen. Die Kantone haben das explizit abgelehnt.
Der Vorstand der KöV hat sich jetzt nochmals über diesen Artikel gebeugt und ist zum Schluss gekommen, dass die gefundene Lösung mit den Publikumsanlagen dem Willen der Kantone entspricht. Dies aus folgendem Grund - da haben sich dann eben auch die Finanzdirektoren eingeschaltet -: Wenn ein Kanton zum Beispiel beim Programm Step 1, so, wie es aufgegleist ist, kein Projekt hat, es aber trotzdem über eine Pauschale mitfinanzieren muss, ist es für diesen Kanton relativ schwierig, der Bevölkerung zu Hause zu erklären, warum er Projekte im St. Galler Rheintal und in Lausanne finanzieren muss, während im eigenen Kanton nichts finanziert wird. Das war genau das Argument der KöV, dass man sagt: Okay, wenn man etwas selber mitbestimmen, mitgestalten kann und einen direkten Nutzen für die Region hat, ist es viel einfacher zu sagen, man beteilige sich an der Publikumsanlage und finanziere sie.
Es gibt für einen Kanton natürlich Möglichkeiten bei der Gestaltung der Publikumsanlage. Das entspricht grundsätzlich eben auch dem NFA. Die Bahninfrastruktur bleibt ja Bundesaufgabe. Bei der Publikumsanlage kann man sich tatsächlich streiten, inwiefern diese zur Bahninfrastruktur gehört, wo die Schnittgrenze ist, wie man sie ausgestalten kann. Deshalb finden wir, dass wir die Kantone, wenn die KöV mit dieser Regelung einverstanden ist, hier auch unterstützen und dass wir entsprechend dem Äquivalenz- bzw. Subsidiaritätsprinzip und der Aufgabenentflechtung nicht wieder so eine pauschale Verbundaufgabe beschliessen sollten. [PAGE 1008]
Noch etwas an die Adresse von Herrn Ständerat Bieri: Die SBB haben heute praktisch mit jedem Bahnhof zig - wirklich mehrere - Leistungsaufträge. Auf einen Leistungsauftrag mehr oder weniger käme es also wirklich nicht an. Es sind Hunderte von Leistungsaufträgen, die sie verwalten - das ist also kein Argument.
Die SBB selber haben natürlich auch lieber, wenn sie von A bis Z bestimmen können, was in jedem Bahnhof passiert und wie die Publikumsanlagen aussehen. Sie wären selbstverständlich froh, wenn die Kantone hier nicht unbedingt mitbestimmen könnten. Dann gibt es einfach einen Standard, der durchgesetzt wird. Meines Erachtens ist aber die Ausgestaltung des Bahnhofareals für die Bevölkerung einer Region doch relativ zentral.
Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man sollte den Antrag der Mehrheit der Kommission unterstützen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Bieri abzulehnen.