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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-03

Wortprotokoll

Es ist ein Antrag des Bundesrates, Herr Ständerat, somit können Sie davon ausgehen, dass der Bundesrat, der das vorschlägt, damit einverstanden ist.

Sie machen mir ein bisschen zu viele pauschale Vorwürfe an die SBB. Ich finde, wenn man Vorwürfe macht, dann sollte man diese bitte auch konkretisieren. Sie können mir gerne sagen, wo Sie das Gefühl haben, die SBB würden gesetzliche Vorgaben verletzen. Das dürfen die SBB selbstverständlich nicht tun, wie es niemand tun darf. Wir haben kein Interesse daran, dass hier Gesetze missachtet werden. Insofern müsste ich Sie bitten, dass Sie mir, wenn Sie etwas von mir auf die zweite Lesung hin wollen, konkret sagen, wo Sie einen Vorwurf an die SBB zu machen haben. Denn eine generelle Äusserung, die man im Raum stehenlässt, wonach es die SBB nicht so gut machen, wonach es Mauscheleien gebe, ist erstens gefährlich. Zweitens müsste ich Sie auffordern, mir konkret aufzuzeigen, dass Sie hier, da und dort solche Fälle vorliegen haben, in denen etwas nicht korrekt gewesen ist. Dann bin ich gerne bereit, dies abklären zu lassen. Ich spiele den Ball an Sie zurück - Sie haben noch Zeit, bis das Geschäft zu Ihnen kommt, um mir zu sagen, wo die SBB nach Ihrer Meinung nicht korrekt vorgehen.

Dieser Artikel trägt, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, zur Klärung bei. Er klärt, wann kantonales Beschaffungsrecht und wann bundesrechtliche Bestimmungen, die in gewissen Bereichen vom kantonalen Beschaffungsrecht abweichen, anzuwenden sind. Dies trägt gerade in Einzelbereichen des Beschaffungswesens dazu bei, dass die Bahnunternehmen genau wissen, welches Beschaffungsrecht massgeblich wäre. Noch schöner wäre es, wenn das Beschaffungsrecht des Bundes und kantonales Beschaffungsrecht harmonisiert wären. Dann hätten wir ein einziges Beschaffungsrecht für das ganze Gebiet der Schweiz. Das wäre das Ziel des Bundesrates.