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Schmid Carlo · Ständerat · 2001-09-26

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Die Veranlassung zur Einreichung dieser Parlamentarischen Initiative: Die Idee ist mir nicht selbst gekommen. Ich bin in der Werbewirtschaft tätig und dort darauf hingewiesen worden, dass die Situation tatsächlich dramatisch wird. Sie alle wissen, dass im neuen RTVG, seit 1991 in Kraft, der Gesetzgeber einen Grundsatzentscheid gefällt hat, indem er sagte, er wolle nicht nur die SRG, er wolle auch private Fernsehanbieter. Wenn man diesen Grundsatzentscheid fällt, dann ist es richtig, dass man auch die Rahmenbedingungen so setzt, dass private Sender leben können. Wenn man diesen Grundsatzentscheid weiterführt, muss man sehen, dass natürlich die finanzielle Situation bei der SRG und beim privaten Fernsehen unterschiedlich ist. Die SRG kann einen gewaltigen Teil ihrer finanziellen Basis mit einem gewaltigen Anteil an Gebühren untermauern. Diese Gebühren gehen nur zu einem ganz kleinen Teil an die privaten Fernsehsender.

Werbung und Sponsoring vermögen in der jetzigen, begrenzten Art und Weise nicht die erforderliche finanzielle Abgeltung oder Kompensation herbeizuführen. Das war der Anlass, mit einer Lockerung der Werbebestimmungen die finanzielle Situation der privaten Fernsehsender etwas zu verbessern. Herr Leuenberger - oder war es Herr Bieri? -: Es geht nicht darum, unter dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit die SRG untadelig zu halten und die Tadeligkeit dann den privaten Fernsehsendern zuzuschieben. Es ging ganz klar darum, in einer asymmetrischen Art und Weise die privaten Anstalten gegenüber der SRG durch eine Lockerung der Werbebestimmungen zu bevorzugen und ihnen damit eine zusätzliche finanzielle Möglichkeit zu geben. Das war die Veranlassung.

Die Frage der Dringlichkeit: Ich glaube, die Frage der Dringlichkeit ist einerseits dadurch gegeben, dass tatsächlich - wie Figurae zeigen - die Firmen auf ziemlich schwacher finanzieller Basis stehen. Entsprechende Konsequenzen haben wir ja gesehen. Wenn wir nicht Möglichkeiten schaffen, hier Abhilfe zu schaffen, dann wird sich diese Situation durchaus noch verschärfen.

Nun sagt natürlich Herr Schiesser, unter Umständen kämen wir überhaupt nicht früher zum Ziel als die Gesetzesrevision. Hier bitte ich Sie, nicht diese doch ziemlich einseitige Sichtweise von Herrn Schiesser zu betrachten, sondern den normalen Gang der Dinge anzuschauen. Wenn im Laufe des nächsten Jahres die Botschaft kommt - ich bin kein Hellseher -, dann müsste es wirklich mit allen krummen Dingen zugehen, wenn eine Initiative, die heute in erster Lesung, im Vorprüfungsverfahren, behandelt wird, nicht erheblich rascher wäre als das Gesetz, und zwar mit einem Unterschied von zwei, drei Jahren.

Ich habe allerdings schon auch ein Anliegen: Verzögern Sie diese Dinge nicht noch beinahe mutwillig? Ich habe diese Initiative am 14. Dezember 2000 eingereicht. Ihre Kommission hat sich bis zum 17. Mai 2001 Zeit gelassen. Herr Schiesser, das Büro, welches die Traktandenliste der Sessionen bestimmt, hat es nicht für nötig befunden, diese von der Kommission behandelte Initiative im Sommer 2001 zu traktandieren. Man hat sie auf die Herbstsession verschoben. Wenn Sie so weitermachen, dann führt das natürlich dazu, dass die Geschichte so nicht mehr weitergeht.

Die Frage des Inhalts: Sie ist jetzt im Prinzip nicht im Detail zu besprechen. Sie müssen die Gesamtheit der Vorschläge prüfen und entscheiden, ob Sie damit leben können oder nicht, ob Sie der Kommission den Auftrag geben wollen, die entsprechende Arbeit an die Hand zu nehmen. Sie haben das in der ersten Sessionswoche mit der Parlamentarischen Initiative Schmid Samuel betreffend die Unterstützung der Kantone bei der internationalen Rechtshilfe gemacht, indem Sie dort auch klar zum Ausdruck gebracht haben: In der Grundrichtung passt uns die Initiative Schmid Samuel, im Detail nicht, aber das soll die Kommission dann entsprechend bearbeiten.

Hier muss ich Ihnen ganz klar sagen: Die Kommission hat aufgrund von Artikel 21quater des Geschäftsverkehrsgesetzes die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu präsentieren und die materielle Diskussion dann im Detail zu führen.

In diesem Zusammenhang bin ich von Frau Beerli angefragt worden, ob es mir gleich wäre, wenn man den Alkoholartikel herausstreichen würde. Das muss ich der Kommission überlassen. Es muss natürlich der Kommission völlig egal sein, ob ich damit einverstanden bin oder nicht. Wenn der Initiative einmal Folge gegeben ist, dann bin ich ein Mitglied des Rates wie jedes andere, und meine Zustimmung ist nicht notwendig.

Ich möchte Ihnen sagen, dass ich die Frage des Alkohols von der Konvention des Europarates wörtlich abgeschrieben habe, im Bewusstsein, dass Artikel 42 des Alkoholgesetzes jegliche Werbung für Spirituosen verbietet. Daran will nichts geändert werden. Daher muss die Kommission dieser Rahmenbedingung von Artikel 42 des Alkoholgesetzes ohnehin Rechnung tragen. Mit Alkohol, mit Spirituosen versetzte Süssigkeiten sind schädlich, weil sie einen grossen "appeal" auf die Jugendlichen haben. Deshalb gehören sie sicher auch hinein. Aber ich kann jetzt nicht sagen, dass es mir genügt, wenn Sie Wein und Bier drin haben. Das ist Sache der Kommission. Die Kommission wird aber das Spirituosenverbot ganz klar zu beachten haben.

Letzten Endes muss Ihnen sagen, dass es unter Umständen, wenn es um den Faktor Zeit geht, von der Kommission aus noch interessanter und noch intelligenter wäre, auf den Alkoholteil zu verzichten und nur die Unterbrecherwerbung durchzuziehen, weil dann damit natürlich der Hauptangriffspunkt, ein Verzögerungspunkt der Initiative, wegfällt. Das sind alles offene Fragen und Möglichkeiten.

Darf ich Ihnen zum Schluss noch in einer Hinsicht meinen Eindruck über das Alkoholwesen etwas darlegen? Getrunken wird ja ohnehin. Es kommt nur darauf an, wer dabei das Geschäft macht. Wir sind in der Schweiz natürlich schon langsam Masochisten. All jenen, die jetzt gesagt haben, man solle nicht werben, denn das sei volksschädlich, muss ich sagen, dass sie für die Volksgesundheit nicht viel tun. Sie sorgen nur dafür, dass das Geld weiterhin in Deutschland, Österreich und Italien verdient wird. Sie haben in dieser Hinsicht natürlich ein Präjudiz geschaffen. Ich verstehe daher den Manichäismus in diesem Rat nicht ganz.

Im Zuge der WTO haben Sie für den Import von Spirituosen ausländischer Provenienz den Satz ganz massiv heruntergezogen, aber die Zürcher und Fricktaler Kirschbauern haben Sie mit einer Erhöhung der entsprechenden Zuschläge bestraft. Mit anderen Worten: Spirituosen werden in der Schweiz getrunken wie nie zuvor, aber der schweizerische Spirituosenmarkt ist zusammengebrochen. Dafür trinken Sie heute französischen Cognac und schottischen Whisky. Das ist die Moral der ganzen Geschichte.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meiner Initiative Folge geben und dafür sorgen würden, dass die wichtigen Themen traktandiert und die anderen dann anders behandelt werden können.