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Fischer Roland · Nationalrat · 2013-06-05

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Wir können uns nun wieder einem Geschäft widmen, bei dem wir die Konsequenzen relativ gut kennen und bei dem, glaube ich, wir auch viel stärker bereit sind, die Konsequenzen zu tragen, als beim Geschäft, das wir soeben behandelt haben.

Bei diesem Block, wo es um den Fahrkostenabzug geht, geht es für uns Grünliberale auch um eine etwas grundsätzlichere Frage; wir wollen ja diesen Fahrkostenabzug bei Artikel 26 streichen. Wir müssen uns bewusst sein, dass heute rund 30 Prozent des Verkehrsaufkommens auf dem Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte entstehen. Der Pendlerverkehr ist heute hauptsächlich für die täglichen Verkehrsspitzen mit Staus auf den Strassen und überfüllten Zügen verantwortlich. Für alle Beteiligten ist das ein Ärgernis, aber auch für die Nichtbeteiligten. Denn auch die Nichtpendler bezahlen letztendlich über ihre Steuern die immer grösser werdenden Investitionen in die Strassen- und Bahninfrastruktur. Das heisst, selbst mit dem Kauf von Lebensmitteln oder z. B. auch mit dem Kauf von Duschmitteln bezahlen wir letztendlich die Verkehrsinfrastruktur. Ausserdem sind die Steuerabzüge gerade bei der sehr progressiven direkten Bundessteuer - wir wissen es von anderen Geschäften - sehr unsozial, denn es sind Giesskannensubventionen, welche vor allem die hohen Einkommen begünstigen. Es wäre viel gescheiter, wenn man anstelle solcher Abzüge die Steuersätze insgesamt reduzieren würde.

Wir Grünliberalen fragen uns deshalb, weshalb es uns zumindest auf Bundesebene bisher nicht gelungen ist, zu einer verursachergerechteren Finanzierung von Schiene und Strasse überzugehen. Denn wir wollen letztendlich keine "Pflästerlipolitik" betreiben, mit immer mehr Beton, Teer, Schienen usw. in unseren Landschaften. Wir sollten deshalb grundsätzlich die Mobilität reduzieren, indem wir verursachergerechter finanzieren, indem wir eine wirkungsvolle Raumplanung betreiben, indem wir Anreize für effizientere Arbeitsformen wie z. B. Homeoffice, Telearbeit und Videokonferenzen setzen. Gerade auch die Berg- und Randregionen würden davon viel stärker als von den heutigen Abzügen profitieren. Es würden sich auch mehr Chancen für neue Arbeits- und Familienmodelle bieten, was einem weitverbreiteten Bedürfnis entspricht. Solange wir aber ineffiziente Lösungen subventionieren, gibt es zu wenig Anreize, effiziente Lösungen zu produzieren; hier ist es dasselbe wie beispielsweise bei der Energie.

Deshalb bitten wir Sie, bei Artikel 26 die Minderheit III (Grossen Jürg) zu unterstützen. Sollte die Streichung des Fahrkostenabzugs nicht mehrheitsfähig sein, so unterstützen die Grünliberalen den Antrag der Mehrheit, welcher die Begrenzung des Abzugs auf 3000 Franken festlegen will.

Für uns ist klar, dass Fahrkostenabzüge bei der direkten Bundessteuer einen eklatanten Fehlanreiz darstellen, der vor allem Pendlerinnen und Pendlern mit hohen Einkommen aus Agglomerationen zugutekommt. Ein unbeschränkter Abzug, wie ihn die Minderheit II (Quadri) verlangt, ist dementsprechend unsozial und auch nicht ökologisch. Auch den ländlichen Regionen bringt diese Lösung keine Vorteile, wie Berechnungen eindrücklich zeigen. Deshalb ist der Antrag der Minderheit II (Quadri) abzulehnen.

Einen maximalen Abzug in der Höhe des Betrags des Generalabonnements zweiter Klasse, wie ihn die Minderheit I (Candinas) beantragt, erachten wir als systemfremd, denn er würde im Grunde genommen dazu führen, dass die Eisenbahnunternehmen letztendlich die Höhe der Bundessteuern bestimmen könnten.

Auch der Einzelantrag Fässler Daniel geht aus unserer Sicht ganz klar in die falsche Richtung. Er ist auch unausgereift. Wir lehnen deshalb auch diesen Antrag ab und bitten Sie, dies ebenso zu tun.

Ich bitte Sie noch einmal, die Minderheit III (Grossen Jürg) im Sinne einer liberalen, verursachergerechten Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zu unterstützen.

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