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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-06-05

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Wir sind hier beim Block 1, Finanzierung. Hier stehen die bisherigen Mittel zur Diskussion - Mineralölsteuerzuschlag, Schwerverkehrsabgabe - sowie neu der Pendlerabzug und die Mehrwertsteuerpromille. Umstritten ist der Pendlerabzug, Artikel 26 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer; Sie finden dies auf Seite 16 der Fahne.

Vorweg darf ich einige Zahlen aus der Bundesstatistik, aus dem Mikrozensus 2012, zitieren. Diese Statistik zeigt, dass der Weg zur Arbeit im Mittel knapp 12 Kilometer lang ist, nämlich 11,7 Kilometer. Jeder zweite Arbeitsweg ist kürzer als 5 Kilometer, und die durchschnittliche Länge des Arbeitsweges, je nach Raumtyp des Wohnortes, variiert höchstens um 1,5 Kilometer. Das heisst konkret Folgendes: In den Agglomerationskerngemeinden beträgt der durchschnittliche Arbeitsweg 10,4 Kilometer und in den ländlichen Gemeinden durchschnittlich 13,1 Kilometer. Das gibt dann den Gesamtdurchschnitt von 11,7 Kilometern.

Diejenigen, welche zum Pendeln ein Privatfahrzeug benötigen, können ohne Überschreitung der neuvorgeschlagenen Obergrenze von 3000 Franken zwischen 20 und 35 Kilometer pro Arbeitstag steuerlich abziehen. In den ländlichen Gemeinden haben rund 79 Prozent der Erwerbstätigen eine Wegdistanz, vom Wohnort zum Arbeitsort, von weniger als 20 Kilometern, dies im Vergleich zu den isolierten Städten mit 81 Prozent. In den ländlichen Gemeinden haben also rund 79 Prozent der Erwerbstätigen eine Wegdistanz von weniger als 20 Kilometern - mit öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr und Langsamverkehr. Diese 20 Kilometer reichen aus, um die jetzt vorgesehene Obergrenze des Pendlerabzuges nicht zu überschreiten. Aufgrund dieser Durchschnittszahlen und Angaben ist keine systematische regionale Betroffenheit aufgrund der Wegdistanzen ersichtlich. Die unterbreitete Begrenzung des Fahrkostenabzuges auf 3000 Franken hat somit für 78 Prozent der Steuerpflichtigen keine Auswirkungen.

So weit zur Statistik, und das alles nur auf Bundesebene. Wie Sie auf der nächsten Seite der Fahne beim Steuerharmonisierungsgesetz sehen, überlassen wir die konkrete Regelung den Kantonen. Für die Kantone ändert sich nur, dass auch sie neu eine maximale Obergrenze festlegen können. Summenmässig definieren wir keine neuen Abzüge für die Kantone.

Nun zur direkten Bundessteuer: Hier haben wir die "Extremvariante Grossen", Minderheit III. Dieser Antrag widerspricht tatsächlich dem steuerrechtlichen Grundsatz, dass die Berufsauslagen, die sogenannten Gestehungskosten, ganz oder teilweise vom steuerbaren Erwerbseinkommen abgezogen werden können. Das ist ein steuerpolitischer Grundsatz. Den hier im Rahmen der Fabi-Vorlage aus dem Steuerrecht zu kippen ist nach Auffassung der Kommission nicht angebracht. Ganz abgesehen von den fiskalischen Auswirkungen, vom Wegfall des Finanzierungsanteils Fabi, ist es ein steuerpolitischer Grundsatz, den wir hier nicht gewissermassen via Verkehrspolitik ausschalten wollen. Mindestens die Mehrheit der Kommission war dieser Auffassung; die Kommission hat demgemäss mit 22 zu 2 Stimmen den Antrag Grossen Jürg abgelehnt.

Der Antrag der Minderheit I (Candinas), das ist bereits erwähnt worden, hätte summenmässig im Moment keine grossen Auswirkungen. Der Maximalbetrag wäre 550 Franken höher als beim Antrag der Mehrheit, aber es wäre, wie gesagt, eine Verknüpfung mit der Tarifpolitik des öffentlichen Verkehrs, und eine Anpassung des Tarifs für das Generalabonnement zweiter Klasse hätte damit Auswirkungen auf die Finanzierung Fabi. Das will die Kommission nicht, allerdings relativ knapp: Sie lehnte nämlich den Antrag Candinas mit 13 zu 11 Stimmen ab.

Die Minderheit II (Quadri) will das geltende Recht beibehalten, ohne Obergrenze auf Bundesebene. Das hätte natürlich einen Einnahmenausfall zur Folge. Das wäre die Konsequenz, und deswegen hat die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch den Antrag Quadri abgelehnt. So viel zum Pendlerabzug.

Zur Verwendung der Mineralölsteuer, zum Antrag der Minderheit Hurter auf Seite 12 der Fahne: Dieser Antrag ist vorhin diskutiert worden, im Zwiegespräch zwischen dem Minderheitssprecher und Frau Bundesrätin Leuthard. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Es hätte natürlich ganz klar eine Reduktion der Einnahmen zur Folge, mit Auswirkungen auf Fabi, ohne die Ausweitung des Ausbauschrittes zu redimensionieren.

Ich komme damit direkt zum Antrag der Minderheit II (Huber) auf Seite 14 der Fahne. Sie sehen, dass die Minderheit II die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer streichen möchte. Allerdings muss man darauf verweisen, dass die Minderheit Huber auch den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur auf das Niveau des Bundesrates redimensionieren möchte. Insofern ist ihr Antrag konsequent; sie will den Ausbau redimensionieren und dementsprechend auch die Einnahmen reduzieren. Wenn Sie jetzt hier den Antrag der Minderheit II unterstützen würden, dann hätte das implizit [PAGE 782] zur Folge, dass man konsequenterweise in der Vorlage 4 die zusätzlichen Ausbauschritte des Ständerates streichen müsste. Es besteht keine rechtliche Verbindung, aber finanzpolitisch gesehen müsste man das so tun.

Wir haben noch den Anhang zur Vorlage 3 auf den Seiten 41ff. der Fahne. Sie sehen, dass die Finanzierungsart im Vergleich zum Beschluss des Ständerates so geändert worden ist, dass wir dort die Befristung für die Zusatzfinanzierung bis zum Jahr 2018 aufgenommen haben. Das wiederum hat den Einzelantrag Fluri zur Folge. Um zu verhindern, dass sämtliche Finanzierungsmittel kumulativ eingesetzt werden, habe ich auf Anregung des Bundesamtes für Verkehr und des Eidgenössischen Finanzdepartementes diesen Einzelantrag formuliert. Neu darin ist, dass neben der Tilgung der Bevorschussung auch die Verzinsung inbegriffen ist und dass zusätzlich zu den Einlagen nach Artikel 87a Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung auch die Einlagen nach Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2 verwendet werden. Damit besteht dann wieder eine Kongruenz mit dem Beschluss auf Seite 45 der Fahne. Das ist etwas kompliziert; es war auch kein Thema der Kommissionsdebatte. Das hat sich aufgrund des Beschlusses der Kommission ergeben, der übrigens mit 18 zu 0 Stimmen gefasst worden ist.

Ich bitte Sie im Namen der einmal klaren, einmal weniger klaren Mehrheit der Kommission, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.