Lexipedia

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-06-05

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Die Schweiz hat ein Interesse an stabilen rechtlichen Verhältnissen und an guten bilateralen Beziehungen mit unserem wichtigen Nachbarland Deutschland. Deshalb ist die SP an einer Verhandlungslösung interessiert. Eine vertragliche Lösung muss aber der Nachhaltigkeit verpflichtet sein. Der vorliegende Staatsvertrag genügt diesem Anspruch nicht. Er weist gravierende Mängel auf, weil er ausschliesslich von der Entwicklung des Flughafens und von der Prämisse ausgeht, dass eine Zunahme des Luftverkehrs über die grossen Kapazitätsreserven der heutigen Infrastruktur hinaus zu akzeptieren ist und die damit verbundenen negativen Konsequenzen, insbesondere der Lärm und ein allfälliger Ausbau der Infrastruktur, hinzunehmen sind. Dass die wirtschaftliche Prosperität in direkter Abhängigkeit zu einer wachsenden Anzahl von Flugbewegungen steht, lässt sich bis heute nicht belegen.

Obwohl im Staatsvertrag auf der ersten Seite festgehalten ist, es seien "Mensch, Natur und Umwelt möglichst umfassend gegen übermässige Auswirkungen des Luftverkehrs zu schützen", ist in den Bestimmungen des Vertragstexts nichts zu finden, was die Umsetzung dieses schönen Bekenntnisses begünstigen würde. Vielmehr führen die unbekannten Auswirkungen des Vertrages zu einem innenpolitischen Zwist. Damit werden die Regionen gegeneinander ausgespielt, wie dies zahlreiche Medienberichte illustrieren.

In ihrer Vernehmlassungsantwort vom 24. Oktober 2012 legte die SP dar, unter welchen Voraussetzungen sie dem Staatsvertrag zustimmen wird. Die SP forderte, dass dargelegt wird, wie der Einbezug der betroffenen Kantone und deren Bevölkerung vorgesehen ist und wie sichergestellt werden kann, dass dieser Einbezug den Kriterien Demokratie, effektive Mitsprache und Transparenz entspricht. In der Botschaft sollten Anflugkonzepte mit und ohne Pistenausbauten dargestellt werden. Bei der Darstellung der Lärmauswirkungen sollten die An- und Abflüge berücksichtigt werden. Es sollte eine unabhängige ausländische Institution mit der Frage des Überfliegens von Atomanlagen und der damit verbundenen Risiken beauftragt werden. Es muss dargelegt werden, wie die Mitwirkungsrechte im SIL-Prozess gewährleistet werden können. Die SP wünscht eine Übersicht, in der dargelegt wird, welche Regelungen und Verschärfungen Deutschland im Fall einer Ablehnung des Vertrages einseitig beschliessen kann, ohne internationales Recht zu verletzen und ohne die Grundsätze der Gleichbehandlung mit innerdeutschen Flughäfen und der Verhältnismässigkeit infrage zu stellen.

Im Vernehmlassungsbericht ist weiter zu lesen, dass mit dem vorliegenden Vertrag für die Schweiz eine gute Lösung habe gefunden werden können und dass der Vertrag unter den gegebenen Verhältnissen als gutes und ausgewogenes Verhandlungsresultat zu bezeichnen sei. Der aktuelle Vertrag stellt jedoch gegenüber demjenigen von 2001 keine vorteilhaftere Lösung dar. Im abgelehnten Vertrag durfte Deutschland am Morgen ab 6 Uhr überflogen werden, am Abend bis 22 Uhr. Im neuen Vertrag ist es ab 6.30 Uhr bis 18 Uhr. Das bedeutet, dass der neue Vertrag 4,5 Stunden Lärm mehr pro Tag akzeptiert. Das bedeutet eine Verlagerung von 20 000 Anflügen, und diese finden in besonders sensiblen Randzeiten statt.

Mit Verweis darauf, dass das Ostanflugkonzept eine tragende Rolle übernehmen muss, wird bereits vorweggenommen, dass ein Pistenausbau, Piste 28 im Westen und Piste 32 im Norden, notwendig werden würde, bevor das Flugbetriebskonzept diskutiert und bekannt wäre und ohne dass diese Massnahme Bestandteil des Staatsvertrages wäre. Damit werden Fakten geschaffen, obwohl das vorhandene Pistensystem die Bedingungen erfüllt, um auch langfristig die Nachfrage zu befriedigen. Sehr problematisch ist die Option der Zulassung des gekröpften Nordanflugs für Grossraumflugzeuge im Anflugverkehr in den frühen Morgenstunden, weil dieser über mehrere Atomanlagen - AKW und zentrale Zwischenlager im Kanton Aargau führt und damit ein nichtakzeptables Grossrisiko darstellt.

Wir lassen uns nicht von einer möglichen gegenseitigen Verschärfung unter Druck setzen. Im Vernehmlassungsbericht ist zu lesen, dass ohne Staatsvertrag davon ausgegangen werden muss, dass Deutschland die Nutzung des Luftraums einseitig regle, und zwar aller Voraussicht nach im Sinne der Stuttgarter Erklärung. Wie eine Verschärfung aber konkret aussehen könnte, ist zurzeit noch offen. Das Schreckgespenst, dass der Flughafen als Folge einer Ablehnung der Vorlage zum Erliegen kommt, kann nicht als Argument ins Feld geführt werden, um politisch Druck auf die Ratifikation auszuüben. Für die SP-Fraktion sind die Sicherheit und ein fairer Lastenausgleich wesentliche Kriterien, die erfüllt sein müssen.

Da es uns als Nationalrätinnen und Nationalräten einzig im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens möglich ist, auf die innerstaatliche Umsetzung Einfluss zu nehmen, müssen wir diese Diskussion heute führen. Zu viele Fragen bezüglich der Sicherheit und der Umsetzung eines fairen Lastenausgleichs sind offen. Die SP kauft keine Katze im Sack. Weil es keinen Grund zur Dringlichkeit gibt, erachtet es die SP-Fraktion als notwendig, die offenen Fragen bezüglich der Auswirkungen der Umsetzung zu klären, bevor wir ein Ja oder Nein zum Staatsvertrag abgeben.

Dieses Anliegen nehmen die Anträge der Minderheiten Rickli Natalie und Hardegger auf. Frau Rickli möchte die Behandlung des Vertrages sistieren, bis die offenen Fragen zu Lärmverteilung und SIL-Verfahren für die betroffenen Kantone und Regionen innerschweizerisch geklärt sind. Bei diesem Antrag hat die SP-Fraktion Stimmfreigabe beschlossen. Der Antrag der Minderheit Hardegger möchte die Vorlage an die Kommission zurückweisen, mit dem Auftrag, die offenen Fragen zu Sicherheit, Lärmverteilung und SIL-Verfahren zu klären. Diesen Weg erachtet die SP-Fraktion als den zielführendsten. Wenn wir heute ohne Klärung der offenen Fragen über den Staatsvertrag abstimmen, wird die SP-Fraktion ihn grossmehrheitlich ablehnen.