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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-09-26

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Meines Erachtens empfiehlt es sich auch aus innenpolitischen Gründen, mit Blick auf das Ziel der gleichmässigen Verteilung der Lärmbelastung zuzuwarten, so wie das Kollege Stähelin geschildert hat. Ich begreife, Herr Bundespräsident Leuenberger, ein gewisses Kopfschütteln jetzt während dieser Debatte durchaus, aber ich meine, es sei aus der Sicht der Mitglieder des Ständerates fair, diese Probleme hier und jetzt auf den Tisch zu legen und nicht hinterher. Das liegt im Wesen dieser Beteiligung des Parlamentes an der Aussenpolitik.

Auch im Wesen dieser Beteiligung des Parlamentes liegt es, dass Sie, wie ich es verstehe, Herr Schweiger, jetzt den Gehalt Ihrer Empfehlung anpassen. Sie haben diese Empfehlung zu einem Zeitpunkt hängig gemacht, wo das Verhandlungsprozedere in einem anderen Zustand war als heute. Es muss also möglich sein, die Empfehlung inhaltlich anzupassen.

In meinem Verständnis gilt es dereinst für den Entscheid über Ja oder Nein zu diesem Vertrag zwei Dimensionen zu unterscheiden: die aussenpolitische und die innenpolitische, das Verhältnis zu Deutschland und die Verteilung und die Umsetzbarkeit innerhalb der Schweiz. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, über deren Diskussion ich hier das letzte Mal berichten durfte, hat im Sinne einer vorläufigen Diskussion einige Kriterien zusammengestellt. Ich greife eines heraus, nämlich das Problem der gleichmässigen Verteilung.

Die möglichst gleichmässige Verteilung - wie wenn es keine Grenzen gäbe, keine Grenzen zwischen den Ländern, keine Grenzen zwischen den Kantonen - müsste an sich das Ziel sein. Das muss auch landesintern gelten, ohne Tabus. Ich denke an den Militärflugplatz, an die Stadt Zürich, an Zürich-Süd; ich denke ausdrücklich daran, dass es keine Rolle spielen darf, wie dicht die Bevölkerung ist. Die Besiedlungsdichte ist nach meinem Verständnis kein Kriterium nach dem Umweltschutzrecht der Schweiz. Ein Ohr ist ein Ohr! Ich will auch nicht verhehlen, dass zunehmende Bedenken in den betroffenen Regionen vorhanden sind, und wir wissen auch - das macht uns vielleicht die Überweisung der Empfehlung Schweiger noch leichter -, dass zunehmende Bedenken auch im süddeutschen, im badischen Raum vorhanden sind, dass auch von dort her ein gewisses Interesse besteht, die Verhältnisse zu klären.

Darum scheint es mir - auch aus der Sicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen - wirklich ein vernünftiger Vorschlag zu sein, diese erste Bedingung, nämlich die Abklärung der rechtlichen Randbedingungen, die Klarstellung der Rechtslage, zu erfüllen. Sie haben auch zugesagt, dass diese Fragen abgeklärt werden, Herr Bundespräsident Leuenberger. Dabei ist natürlich das Diskriminierungsverbot die nahe liegende Barriere, die man abklären muss. Das wäre auch für Deutschland aus einem zweiten Grunde noch sinnvoll, nicht nur weil die Bevölkerung im süddeutschen Raum diese Bedenken zu einem guten Teil teilt. Sondern es wäre nicht sinnvoll, wenn nach wenigen Wochen ein anderes Regime auch für Deutschland gelten würde. Das Luftverkehrsabkommen führt ja praktisch zu einer Teilintegration der Schweiz und zum vollen Rechtszug auch innerhalb der EU, zum vollen Rechtsschutz der Schweiz auch gegenüber dem Partner Deutschland. Es scheint mir eine zumutbare Lösung zu sein, diese paar Wochen noch abzuwarten.