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Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-09-26

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte Herrn Bundespräsident Leuenberger für die Antwort auf mein Postulat herzlich danken. Ich bin damit und mit der Politik, mit dem Stand heute, eigentlich zu hundert Prozent einverstanden. Es ging schneller, als ich erwartet hatte. Die Bundesämter - das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Veterinärwesen und das Buwal - haben sehr gute Arbeit geleistet, eine sehr gute Tagung organisiert und die betroffenen Kreise sehr gut informiert. Deshalb störe ich mich nicht gross daran, dass man jetzt eigentlich sagen kann, das Postulat wäre als erfüllt abzuschreiben; man könnte es auch ablehnen. Der Prüfauftrag ist eigentlich gar nicht mehr notwendig. In diesem Sinne bin [PAGE 581] ich eigentlich mit der Situation um diese Klärschlammpolitik, die ja auf unsere Umwelt nachhaltig Einfluss hat, zufrieden.

Gestatten Sie mir, zur ganzen Geschichte noch etwas zu sagen, dem Bundesrat in Bezug auf die Verordnungsänderung, die jetzt ansteht, noch einige Tipps auf den Weg zu geben und die Situation, wie sie sich heute präsentiert, noch etwas auszuleuchten: Klärschlamm gehört nicht mehr in die Landwirtschaft. Die Zeiten, in denen Klärschlamm bedenkenlos auf Feldern, Weiden und Äckern ausgebracht werden konnte, sind endgültig vorbei. In unserem Abwasser findet sich mittlerweile ein unüberschaubares Schadstoffgemisch. Das Spektrum reicht von organischen Schadstoffen wie PCB über Medikamente und Hormonpräparate bis hin zu Reinigungsmitteln, Pestiziden und jeglicher Art von Viren, Bakterien, Parasiten und möglicherweise sogar Prionen - Stichwort BSE. In einigen ARA ist die Klärschlammaustragung, vor allem in der Nähe von Grossmetzgereien, bereits verboten oder eingestellt worden.

Auch wenn über die Wirkung vieler dieser Substanzen wenig bekannt ist, rechtfertigt sich ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung schon allein aus Vorsorgegründen. Das hat der Bundesrat eindrücklich in der Antwort zum Postulat dargelegt. Es ist zudem grundsätzlich nicht nachvollziehbar, warum die mit Millionenaufwand in den Kläranlagen konzentrierten Schadstoffe wieder grossflächig auf dem Boden ausgebracht und von dort ins Trink- und Badewasser oder über Pflanzen und Tiere in die menschliche Nahrungskette eingeschleust werden sollen. So werden zwar Kreisläufe geschlossen, mit Nachhaltigkeit hat das Ganze aber herzlich wenig zu tun - allenfalls im Sinne einer nachhaltigen Schadstoffanreicherung unserer Böden.

Ich fordere den Bundesrat daher auf, die Umsetzung des Verbotes der Klärschlammdüngung in der Landwirtschaft und damit die Revision der Stoffverordnung umgehend an die Hand zu nehmen. Ein rasches Vorgehen empfiehlt sich nicht zuletzt, damit verhindert wird, dass im Sog der Klärschlammdiskussion weitere Dünger in Misskredit geraten. Wenn wir die ganze Geschichte in der Landwirtschaft heute anschauen, könnten wir das zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht gebrauchen.

Ich denke hier in erster Linie an den Kompost. Gegenwärtig verarbeiten die schweizerischen Kompostierwerke jährlich 500 000 Tonnen Grüngut. Jetzt ist natürlich strategisch anzustreben, dass die Bauern diesen Kompost anstelle des Klärschlamms auf den Feldern austragen. Das wäre im Sinne einer nationalen Umweltstrategie natürlich von Vorteil. Kompost enthält zahlreiche Pflanzennährstoffe, sein Humusgehalt macht ihn aber insbesondere auch zu einem wertvollen Bodenverbesserer. Kompost ersetzt zudem erhebliche Mengen an ökologisch fragwürdigen Torfimporten, die wir haben. Kompost als Ersatz für die Torfimporte ist ein weiterer Ansatz, den wir umweltpolitisch gebrauchen können.

Angesichts der fortschreitenden Erosion unserer landwirtschaftlichen Kulturflächen ist ein organischer Dünger wie Kompost notwendiger denn je. Noch hat er - und jetzt kommt das Problem - in der öffentlichen Meinung einen guten Ruf. Weil er aber in sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam mit Klärschlamm als so genannter "Abfalldünger" geregelt wird, gerät er zunehmend in ein schiefes Licht. So haben die Schweizer Milchproduzenten nicht nur zu einem Verzicht auf Klärschlamm aufgerufen, sondern auch den Komposteinsatz zumindest teilweise infrage gestellt.

Wenn man an einer wissenschaftlichen Tagung teilnimmt, stellt man fest, dass der Kompost im Vergleich zu den anderen Düngern natürlich nicht nur Vorteile, sondern eben auch Nachteile hat. Es empfiehlt sich daher bei der Revision der Stoffverordnung auch ein Umbenennen bzw. eventuell sogar ein Streichen des imageschädigenden Begriffs "Abfalldünger". Da müsste man eine Differenzierung vornehmen.

Die Stoffverordnung sollte zur Sicherung des Kompostabsatzes künftig noch präziser definieren, welche Anforderungen an Kompost gestellt werden müssen, damit dieser als fachgerecht hergestellt gelten darf. Die diesbezüglichen Anforderungen lassen zurzeit stark zu wünschen übrig.

Vorschläge, wie dieses Problem gelöst werden könnte, bestehen in der Kompostbranche bereits. Der Verband Kompostwerke Schweiz (VKS) hat eine Richtlinie erarbeitet, die den Kompostanwendern eine gleichbleibende und ihren Bedürfnissen entsprechende Kompostqualität garantiert. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden entwickelt der Verband zurzeit die Spielregeln für ein brancheninternes Inspektorat. Die Qualitätssicherung ist nicht nur ein Marketinginstrument, sie soll auch sicherstellen, dass einwandfreie Ausgangsmaterialien stets fachgerecht und professionell verarbeitet werden. Deshalb verdienen diese Anstrengungen auch vonseiten des Gesetzgebers die gebührende Unterstützung.

Die Revision der Stoffverordnung sollte auch dazu genutzt werden, um die Beurteilungskriterien für die Kompostanwendung in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat angekündigt, den Kompost den Mindestqualitätsvorschriften gemäss Anhang 3 der "Düngerbuchverordnung" unterstellen zu wollen. Dieser Anhang 3 basiert jedoch historisch bedingt auf einer klärschlammorientierten Optik, welche phosphathaltige Dünger bevorteilt, nährstoffärmere Bodenverbesserer wie Kompost aber ganz klar benachteiligt, da die positiven Effekte der organischen Substanz unberücksichtigt bleiben. Das Ansinnen des Bundesamtes für Landwirtschaft ist deshalb kontraproduktiv.

Bei der Frage, wie sich die positiven Eigenschaften von Kompost bemessen lassen, zeichnet sich ein erheblicher Forschungsbedarf ab. Hier stehen noch einige Fragen im Raum, hier müssen noch einige kritische Fragen beantwortet werden. Ich würde es begrüssen, wenn die zuständigen landwirtschaftlichen Forschungsstellen in Zukunft dem Kompost vermehrt Beachtung schenken würden. Nach dem Wegfall der ganzen Klärschlamm-Förderungsmassnahmen sollten dafür ja freie Kapazitäten vorhanden sein.

Noch ein Problem: Es sind in der Landwirtschaft 80 000 Tonnen Klärschlamm entsorgt worden. Sie fallen weg. Es stellt sich die Frage, was jetzt damit passiert. Ich bin der Meinung, dass dieser Klärschlamm in schweizerischen Anlagen verbrannt werden soll. Die Zementindustrie stellt aber nur eine Kapazität von 30 000 Tonnen zur Verfügung. Die Frage ist jetzt auch, ob der Klärschlamm exportiert werden soll. Ich bin der Meinung, dass hier eine entsprechende Regelung getroffen wird, damit wir als Verursacher auch in der Schweiz für die Entsorgung sorgen. Dieses Problem ist noch nicht gelöst, kann aber "auf der Zeitachse" durch den Bundesrat durchaus noch gelöst werden.

Selbstverständlich ist der VKS bereit, sein grosses fachliches Know-how bei der Anpassung der Stoffverordnung zur Verfügung zu stellen. In dem Sinne würde ich es begrüssen, wenn das Postulat dazu beitragen würde, dass Behörden und Branchenvertreter gemeinsam und rasch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Verbot der Klärschlammdüngung und für ein erfolgreiches Kompostmarketing schafften.

In diesem Sinne kann ich mit dem Antrag des Bundesrates leben; in diesem Sinne muss nichts mehr geprüft werden, die Berichte liegen zum Teil vor. Ich glaube, dass wir hier umweltpolitisch, gesundheitspolitisch, landwirtschaftspolitisch einen guten Entscheid treffen.