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preparatory:AB 158769

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-04

Wortprotokoll

Es geht hier um Kinderrenten, um Zulagen, die an IV-Rentner für im Ausland lebende Kinder ausbezahlt werden. Zur Erinnerung: Eine durchschnittliche Kinderzulage der IV beträgt zurzeit monatlich etwa 540 Franken, der Monatslohn in verschiedenen Ländern ist tiefer als die von der Schweiz ausbezahlte Summe für Kinder von IV-Rentenbezügern im Ausland - damit können Sie erkennen, wie die Situation ist.

Da geht es auch weniger um eine wesentliche Verbesserung der IV-Rechnung, es geht um ein paar wenige Millionen Franken. Bei Schulden von 14,5 Milliarden ist das ja keine entscheidende Einsparung. Es geht aber darum, bei der IV einen falschen Anreiz zu beseitigen. Der Missbrauch, der seit einigen Jahren erfolgreich angegangen wird, wäre zweifellos weniger gross gewesen, wenn die Kaufkraftregelung bei den Kinderzulagen in der Fassung, wie sie der Nationalrat in der ersten Lesung beschlossen hat, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bestand gehabt hätte. Aber das war nicht der Fall.

Für Leute, die wenig Respekt gegenüber staatlichen Sozialeinrichtungen kennen, sind solche Verhältnisse geradezu eine Einladung, sich die Leistungen in irgendeiner Art und Weise zu ergattern.

Ich bitte Sie also, an Ihrem Entscheid festzuhalten und der Minderheit zu folgen.

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