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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-17

Wortprotokoll

Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind in der Tat zentrale Kriterien für die Qualität im Journalismus. Es ist Sache eines Medienunternehmens wie der SRG, Auftritte ihrer Journalisten kritisch zu beobachten und Grenzen zu setzen, damit Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Mitarbeitenden gewährleistet bleiben. Die SRG hat die Nebenbeschäftigungen ihrer Mitarbeitenden im Gesamtarbeitsvertrag und in Weisungen geregelt, die von den einzelnen Unternehmenseinheiten erlassen worden sind. Ob das Engagement von Herrn Lipp bei der Basler Kantonalbank und sein Auftritt in der "Arena" korrekt und auch sinnvoll waren, müssen die Verantwortlichen der SRG unter Berücksichtigung der konkreten Umstände beurteilen. Gemäss Auskunft der SRG hatte die Chefredaktion von SRF den Auftritt bei der Kantonalbank zuvor bewilligt. Der Bundesrat seinerseits hält sich in solchen Fragen aus Gründen [PAGE 1001] der verfassungsrechtlich garantierten Programmfreiheit, Programmautonomie und Unabhängigkeit der SRG zurück.

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