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Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-06-17

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche in Block 1 zuerst zum Teil Ruag; weiter spreche ich zum Thema "Wiederholungskurs unter falschem Namen".

Die GPK hat sich zu den Schwerpunkten der strategischen Ziele der Ruag informieren lassen. Neben den Anhörungen in der Kommission stand uns auch der Geschäftsbericht der Ruag zur Verfügung. Gemäss Eignerstrategie ist die Ruag zuständig und verantwortlich für den Unterhalt und die Ausrüstung von bestimmten Systemen für die Schweizer Armee. Es ist bekannt, dass das Auftragsvolumen der Schweizer Armee in den letzten Jahren gesunken ist und auch künftig weiter sinken wird. Um das Know-how und den Technologiestand zu erhalten und auszubauen, sucht die Ruag im verwandten Zivilgeschäft und auch im Ausland Aufträge. Vom Mehrvolumen durch Zivilgeschäfte und Auslandaufträge kann auch die Schweizer Armee profitieren.

Der Auftragseingang und der Auftragsbestand haben bei der Ruag leicht abgenommen. Dafür verantwortlich ist insbesondere der Umstand, dass keine Grossprojekte aus der Schweiz mehr akquiriert werden konnten. Auch für die Zukunft werden keine solchen in der Pipeline sein. Trotzdem ist die Schweiz mit einem Anteil von 44 Prozent nach wie vor der wichtigste Markt für die Ruag; er ist aber leicht zurückgegangen. 56 Prozent der Aufträge kommen aus dem Ausland. An erster Stelle stehen die EU-Staaten; leicht gewachsen ist der Umsatzanteil von Nordamerika mit 8 Prozent. Das jüngste Kind der Ruag ist die Division Space, die heute führender Zulieferer für die Raumfahrtindustrie ist. Die Abteilung Space hat Standorte in der Schweiz, in Österreich und in Schweden.

Zum zweiten Thema: Die SiK-NR hat am 24. August 2011 den Wunsch an die GPK-NR geäussert, dass sich die GPK mit dem Thema "Wiederholungskurs unter falschem Namen" befassen sollte. Am 21. August 2012 beauftragte die GPK-NR die zuständige Subkommission mit zusätzlichen Abklärungen des Sachverhaltes, damit die GPK auf dieser Grundlage beurteilen konnte, ob für die parlamentarische Oberaufsicht Handlungsbedarf besteht.

Beim Ausweis für Einrückende gibt es heute folgende Massnahmen: Auf ziviler Seite besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen Ausweis auf sich zu tragen. Die militärische Seite verfügt über folgende Mittel: die Identifikation, das Dienstbüchlein, den Marschbefehl, die Erkennungsmarke, die grauen und blauen Identitätskarten und Spezialausweise.

Nach der erstmaligen Erfassung eines Stellungspflichtigen im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) wird durch das gemäss Wohnort zuständige Kreiskommando das Dienstbüchlein ausgestellt. Eine echte und lückenlose Identifizierung von militärischen Personen, z. B. aufgrund ihres zivilen Ausweises mit Foto, erfolgte früher in der Armee und in der Militärverwaltung grundsätzlich nicht. Es besteht im Militärrecht diesbezüglich auch keine besondere Bestimmung. In den vergangenen Jahren sind beim VBS in diesem Bereich nur zwei Fälle bekanntgeworden, die aktenkundig sind. Beim ersten Fall handelt es sich um einen Fall aus der Zeit des Kalten Krieges. Beim zweiten Fall handelt es sich um den sogenannten Rütli-Bomber. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werde ich nicht weiter darauf eingehen.

Seit 2012 erfolgt die Identifikation der Militärdienstpflichtigen aus dem Stand und flächendeckend durch die Identifizierung anhand eines von jedem Einrückenden mitgebrachten Ausweisdokumentes: Pass, Identitätskarte oder Führerausweis. Die gemachten Erfahrungen zeigen nun, dass diese Identifikation der einrückenden Angehörigen der Armee anhand eines zivilen, mit einem Foto bestückten Ausweisdokumentes eine praktikable und umsetzbare Lösung ist, um Dienstleistungen unter falschem Namen zu vermeiden. Das hat die GPK so zur Kenntnis genommen.

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