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Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-09-27

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-27

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Villiger, ich kann verstehen: Sie haben gestern natürlich "keinen guten Tag gehabt", wie der "Tages-Anzeiger" schreibt. Das heisst, die Bundeskasse hat sehr wahrscheinlich gestern keinen guten Tag gehabt, nicht Sie. Ich hoffe, dass ich und diejenigen, die mir zustimmen werden, nicht darunter zu leiden haben. Denn wenn ich die Grössenordnungen anschaue - das, was gestern im Nationalrat geschehen ist, im Vergleich zum Ausfall, der jetzt zur Diskussion steht -, dann komme ich mir als kleiner Bettler vor.

Ich beantrage Ihnen bei den Buchstaben d und e, dem Streichungsantrag unserer WAK nicht zu folgen und dem Nationalrat und eigentlich ganz formal auch dem Bundesrat zu folgen. Ich habe die Stellungnahme aufmerksam gelesen, die der Bundesrat zur Parlamentarischen Initiative Tschäppät bwz. zur Parlamentarischen Initiative WAK-NR verfasst hat.

Es ist wichtig, zu dem, was Herr Plattner gesagt hat, noch einmal zu sagen, wie es zur Parlamentarischen Initiative Tschäppät gekommen ist, zur Situation. Dann sieht man - was Frau Leumann schon gesagt hat -, dass es absolut willkürlich ist: Ein Verband, möglichst ein grosser, der Prüfungen durchführt, der dies alleine tun kann, ist von der Mehrwertsteuer befreit. Dagegen sind Verbände, die sich zusammenschliessen und bei denen ein Verband - möglichst der grosse, der ein Profisekretariat hat - die Prüfungen durchführt, nicht davon befreit. Herr Plattner, das ist auch willkürlich. Wenn man mit Verbänden zu tun hat, die ohne Profisekretariate mit dieser Situation konfrontiert sind, dann ist das etwas schwierig zu verstehen. Ganz abgesehen davon, dass die Mitglieder der Verbände ja auch Unternehmen sind, die sonst schon genug Steuern bezahlen, auf privater Seite und über die indirekten Steuern, und die dann oft noch im Auftrage des Staates Prüfungen durchführen - oder zugunsten der Ausbildung; dieser stehen Sie ja sonst sehr nahe.

Nun zur Situation: Wie ist die Situation entstanden, die wir heute haben, und wie ist es zu dieser Vorlage gekommen? Der Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV), der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik und der Schweizerische Verband der Informatikorganisationen führen gemeinsam den Trägerverein für höhere Fachprüfungen im Bereich der Informatik an. Es gibt noch ganz andere solche Zusammenschlüsse, vor allem um die anspruchsvollen Prüfungen durchzuführen. Ich präsidiere auch einen Verband, die Schweizerische Kader-Organisation, die wie die Schweizerische Bauleiter-Organisation auch solchen Zusammenschlüssen für Prüfungen angeschlossen ist.

Der erwähnte Trägerverein führt seit 1975 verschiedene Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen im Bereich Informatik durch und in ähnlicher Zusammensetzung auch weitere Prüfungen. Die Trägerorganisationen haben 585 000 Franken Defizit zu eigenen Lasten bis Ende 1999 übernommen. Bei einer Revision der Mehrwertsteuerverwaltung im Jahre 1999 wurde für alle Träger überraschend festgehalten, dass der volle Umsatz der Wirtschaftsinformatikerprüfungen mehrwertsteuerpflichtig sei und der SKV und [PAGE 606] damit auch die anderen Verbände 722 000 Franken zuzüglich Verzugszinsen für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 30. Juni 1999 nachzuzahlen hätten.

Diese völlig überraschende Verfügung stellte alle Träger vor ein unlösbares Problem. Sie können sich vorstellen: Die Prüfungsgebühren für vergangene Prüfungen, vergangene Jahre, konnten nicht nachbelastet werden, und nicht alle Träger verfügen über die Mittel, um diese Verpflichtung überhaupt zu erfüllen. Einer der Träger müsste sofort die Bilanz deponieren.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellte sich in ihrem Entscheid auf den Standpunkt, die Durchführung und Abrechnung der Informatikerprüfungen durch den SKV sei eine reine Dienstleistung an die Trägerorganisationen und unterliege deshalb der Mehrwertsteuer - auch Herr Plattner hat das meiner Meinung nach richtig ausgeführt. Wegen dieser noch nicht in Rechtskraft getretenen Verfügung wurde ein politischer Vorstoss eingereicht - das ist eben die Parlamentarische Initiative Tschäppät -, der zum vorliegenden Vorschlag für eine Gesetzesänderung geführt hat. Würde nun Buchstabe d gestrichen, wäre genau das Ziel der Initiative vereitelt. Das würde zur absurden Praxis führen, dass der SKV oder jeder andere Verband von der Mehrwertsteuer befreit wäre, wenn er im eigenen Namen und nur für sich selbst Prüfungen durchführt; wenn er diese aber für eine Trägerorganisation von mehreren Verbänden durchführt, der er selbst auch angehört, würde er der Mehrwertsteuer unterliegen. Ein solches Resultat wäre - das ist meine Auffassung, und von dieser lasse ich mich nicht abbringen - willkürlich.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat mir bestätigt, Herr Plattner, dass es möglich ist, hier Abgrenzungen zu machen. Schon jetzt ist es zu Abgrenzungen gekommen, und die Kaskade, die Sie aufgezählt haben, können Sie natürlich auch bei anderen Situationen aufzählen. Man kann aber Abgrenzungen machen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat hier natürlich auch eine Abgrenzung gemacht, die in der Praxis in der Auswirkung jetzt eben etwas zu hart war.

Es ist auch so, dass ich mich nicht für etwas einsetzen will, was man nicht verantworten kann. Es ist auch so: Wenn eine Trägerorganisation nicht selbst Prüfungen durchführt oder diese durch einen Verband, innerhalb eines Trägervereins, durchführen lässt, sie also an Dritte weitergibt, dann bleiben diese Verbände auch nach Beschluss des Nationalrates mehrwertsteuerpflichtig. Das ist also auch eine Abgrenzung, die richtigerweise vorgenommen wurde.

Stellen Sie sich vor: Wenn Verbände im Zusammenschluss oder einzeln Prüfungen an Private hinausgeben, dann ist es natürlich richtig - und das bleibt auch nach Beschluss des Nationalrates so, ich habe mir das von der Steuerverwaltung noch einmal versichern lassen -, dass diese Organisationen oder Firmen mehrwertsteuerpflichtig bleiben. In einem solchen Fall wäre auch nach Beschluss des Nationalrates die Mehrwertsteuerpflicht gegeben, weil solche Leistungen weder von Litera d noch von Litera e erfasst sind.

Würde auf die Streichung von Litera d nicht verzichtet, so würde im Übrigen die absurde Situation eintreten - das kommt jetzt noch hinzu -, dass der Bund die zu erhebende Mehrwertsteuer subventionieren müsste, falls die Prüfung Defizite ergäbe, wie das in der Vergangenheit der Fall war; somit würde letztlich Bundesgeld von einer Kasse in die andere verschoben.

Auch auf die Streichung von Litera e, wie sie unsere Kommission beantragt, sollte verzichtet werden. Dort ist es etwas anderes: Dort würden vor allem die Kantone, aber auch Bund und Gemeinden die Lehr- und Bildungsveranstaltungen durchführen, an die Kasse kommen, d. h. höher belastet.

Im Vordergrund stehen hier vor allem die umfangreichen Leistungen der Wirtschaft für Berufsprüfungen, die zuhanden der Kantone erbracht werden und letztlich auch einen unsinnigen Transfer aus öffentlichen Haushalten zur Mehrwertsteuer bewirken würden. Bei Buchstabe e kommt dann noch die Belastung der Kantone hinzu, wenn sie Dritte damit beauftragen, Prüfungen durchzuführen.

Ich halte es eigentlich mit dem Bundesrat, wenn er in seiner Stellungnahme am Schluss zuhanden der WAK-NR schreibt: "Der Bundesrat ist der Meinung, dass die mit der neuen Ziffer 11 zu Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes vorgeschlagene Ausnahme von der Steuer in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend und klar begrenzt ist." Das steht hier schwarz auf weiss, Herr Plattner. "Die gemäss den Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung infolge der vorgeschlagenen neuen Steuerausnahme zu erwartenden jährlich wiederkehrenden Steuerausfälle von rund 2 bis 3 Millionen Franken sind im Hinblick auf den Zweck, der mit der zur Diskussion stehenden Initiative angestrebt wird (also die Förderung und Unterstützung der Bildung, Weiterbildung), akzeptierbar."

Ich meine, wir sollten hier dem Nationalrat folgen. Frau Leumann hat gesagt, dass das Geschäft dort keine Opposition ausgelöst hat und man einstimmig hinter der Vorlage gestanden ist. Auch der Bundesrat hat sich eigentlich hinter diese Vorlage gestellt.

Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.