Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-19
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch einmal ganz kurz auf die Situation zurückkommen, in der wir uns befinden - ohne zu drohen, ohne mit Angstszenarien zu operieren, Herr Freitag, sondern einfach, um noch einmal die Realität zu zeigen. Es ist wichtig, dass man sich bei den Entscheiden, die man fällt, der Realität bewusst ist und lernt, mit ihr umzugehen. Ich denke, das muss man eben auch in der Politik lernen.
Das Department of Justice ist im Moment unter Druck; Herr Graber, der Präsident der WAK, hat es gesagt. Das Department of Justice ist gefordert, eine Lösung zu bringen, nachdem wir zwei Jahre mit dem Internal Revenue Service (IRS) und dann mit dem Department of Justice diskutiert haben. In den USA ist dies klar eine Angelegenheit des Rechts, also der Justizbehörden, nicht der Politik. Ich kann Ihnen auch sagen, dass die USA nicht nur uns gegenüber mit aller Härte vorgehen; die Justiz der USA geht auch gegenüber allen anderen Staaten so vor, wenn es um Rechtsfragen geht. Es interessiert die Politik nicht, und es darf sie auch nicht interessieren. Ich habe das mit den Finanzministern diskutiert, zuerst mit Geithner und dann mit Lew, und sie haben mir beide gesagt: Es ist klar eine rechtliche Angelegenheit, bei uns mischt sich die Politik nicht ein.
Warum sage ich Ihnen das? Weil immer wieder gesagt wurde: "Die USA erpressen uns, die USA üben Druck aus, dass wir eine gesetzliche Grundlage schaffen." So ist es nicht. Die USA spielen ihr Recht durch. Es ist ihr Recht als Rechtsstaat, ihr Recht anzuwenden. Es ist unser Problem, dass wir eine innerstaatliche Grundlage haben müssen, damit wir in der Lage sind, unseren Banken zu ermöglichen, überhaupt in diesen Rechtsstreit mit den USA einzusteigen.
Nach Auffassung des Bundesrates ist es wichtig, dass wir uns an die rechtsstaatlichen Prinzipien in der Schweiz halten, wenn wir solche Grundlagen erarbeiten, damit Banken oder andere Dritte überhaupt mit anderen Staaten verkehren können. Es ist letztlich auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Das heisst in diesem Fall aber auch, dass wir mindestens teilweise eine gesetzliche Grundlage haben müssen, und zwar im formellen Sinn: eine materielle gesetzliche Grundlage. Eine Verordnung reicht nicht, um das Programm in allen Teilen durchzusetzen.
Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten - ich werde noch darauf zurückkommen -, eine Lösung zu suchen. Aber man muss sich bewusst sein: Es ist dann nicht dasselbe, wie wenn man wirklich eine gesetzliche Grundlage hat. Hier geht es darum, dass die Frage der unbeschränkten Lieferung von Leaver-Daten zumindest umstritten ist. Nicht umstritten, sondern rechtlich klar ist die Herausgabe von Daten von Dritten und Mitarbeitenden, die eben massgeblich zur Situation, in der wir uns befinden, beigetragen haben. Wenn man das tun und in diesem Punkt das Programm erfüllen will, braucht es dafür tatsächlich eine gesetzliche Grundlage. Wir haben darum den Kreis jener Personen, die unter diese Klausel fallen, sehr stark eingeschränkt und die Widerspruchsklage, also das Datenschutzgesetz, nur in diesem Bereich etwas relativiert. Es ist rechtsstaatlich eine saubere Lösung, und das wurde im Übrigen auch von verschiedenen Rechtsexperten anerkannt.
Was wir auch ins Gesetz eingebaut haben - damit komme ich zur Frage von Herrn Ständerat Rechsteiner -: Wir haben eine Mitarbeiterklausel eingebaut, die den Mitarbeitenden einen viel stärkeren Schutz gewährt als das, was wir heute haben. Heute haben wir im Datenschutzgesetz sogar die Pflicht zur Information und auch ein Auskunftsrecht. Neu aufgenommen haben wir den Schutz der Mitarbeitenden, soweit es auch die Treuepflicht des Arbeitgebers im engeren Sinn anbelangt, also einen Kündigungsschutz in gewissen Fällen, einen Diskriminierungsschutz und die vermögensrechtliche Unterstützung in Anwaltsstreitigkeiten. Der Mitarbeiterschutz reicht hier also weiter.
Zur Frage von Herrn Ständerat Rechsteiner ist ferner anzumerken: Selbstverständlich muss der Mitarbeiterschutz im Zentrum stehen, was auch immer wir dann als Lösung vorschlagen. Das ist für den Bundesrat ganz klar. Wir machten ja letztes Jahr einmal eine Übung, das heisst, wir versuchten das Problem mit einer Bewilligung gemäss Artikel 271 des Strafgesetzbuches zu lösen. Wir wiesen darauf hin, dass sich die Banken dann an datenschutz- und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu halten hätten. Sie wissen, welches die Folge war: Der Datenschützer hat zu Recht eingegriffen und gesagt, das reiche nicht aus, da müsse die rechtliche Grundlage etwas verstärkt werden. Und das haben wir im Nachgang auch getan. Eine saubere rechtliche Grundlage würde es uns also ermöglichen, einen höchstmöglichen Schutz, eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu erhalten und das Problem mit den USA nach so langer Zeit tatsächlich endlich einmal sauber zu lösen. [PAGE 596]
Wenn man immer wieder sagt, andere Länder würden dann auch kommen: Schauen Sie, das Qualified Intermediary Agreement (QIA) haben wir nur mit den USA. Im QIA hat es bereits im Jahr 2000 geheissen, es sei nicht möglich, Kundengeschäfte zu betreiben, mit denen amerikanisches Recht verletzt wird. Das war bereits damals ein klares Commitment gegenüber den USA - für alle Banken, die diese Geschäfte gemacht haben. Ein solches QIA und die Folgen davon haben wir mit keinem anderen Staat; das gibt es mit den europäischen Staaten nicht. Im europäischen Raum gibt es auch kein Euro-Clearing, aber in den USA gibt es das Dollar-Clearing. Der Dollar-Markt ist für die Schweiz eben sehr wichtig.
Ich möchte Sie doch noch daran erinnern: Wir haben verschiedentlich darüber diskutiert, wie wir die Probleme aus der Vergangenheit mit anderen Staaten im europäischen Raum lösen möchten. Wir haben nicht nur im europäischen Raum, aber auch dort die Abgeltungssteuer vorgesehen. Die Abgeltungssteuer ist auch nicht gratis, und damit wird auch die Vergangenheit abgegolten. Wir wären auch damit einverstanden gewesen, die Vermögenssteuern oder überhaupt die Steuern für die Vergangenheit nachzubezahlen und die entsprechenden Beiträge zu entrichten.
Ich möchte Sie noch auf ein Geschäft hinweisen, das wir morgen behandeln werden, das Fatca-Abkommen. Fatca wird für die Banken das Geschäft für die Zukunft sein. Alle Banken, Versicherungen und Pensionskassen haben uns darauf hingewiesen, dass sie Fatca dringendst brauchen. Sie brauchen es, um im USA-Markt überhaupt weiterbestehen zu können. Ich sage: Es wird schwierig sein, Fatca umzusetzen, ohne eine Lösung für die Vergangenheit zu haben. Wenn sie dann nämlich im Fatca-Prozess drin sind, kann irgendwann die Vergangenheit für verschiedene Institute auch zum Thema werden - sage ich jetzt einmal. Darum war es für uns auch immer ein Ziel, die Vergangenheit geregelt zu haben, wenn man eine Regelung für die Zukunft vorsieht.
Die USA werden verschiedene Daten erhalten, sie werden auch mit Fatca viele Daten erhalten. Unser Vorschlag wäre es gewesen, die Probleme der Vergangenheit jetzt in einem sauberen Prozess, in einem geordneten Verfahren zu lösen, in einem Verfahren, das auch nicht risikolos ist; das haben wir immer gesagt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kollateralschäden, die man in Kauf nimmt, viel kleiner sind, wenn man eine Lösung offeriert und eine Lösung verfolgt, als wenn man es einfach darauf ankommen lässt.
Es wurde heute gesagt: Es ist natürlich auch eine Frage der internationalen Verlässlichkeit des Handelns der Politik. Es ist so: Wir haben letzte Woche im Bundesrat entschieden, dass wir eine proaktive Finanzmarktpolitik betreiben wollen, und zwar ohne Scheuklappen - nicht zuletzt auch, um die Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen wahrzunehmen, die hoffentlich in unserem Land auch noch tätig sein können und tätig sein wollen.
Herr Ständerat Schwaller hat gesagt, ich hätte gesagt, Notrecht sei keine Alternative. Wenn Sie jetzt die Diskussionen in den letzten paar Tagen verfolgt haben, dann haben Sie gesehen, warum Notrecht keine Alternative ist: Notrecht ist nie eine Alternative, wenn es möglich ist, das Parlament zu befragen. Wir haben Sie intensiv befragt; ich möchte mich auch dafür bedanken, dass Sie in die Diskussion eingestiegen sind.
Eine bundesrätliche Verordnung, das habe ich Ihnen gesagt, reicht zum Teil, aber nicht vollständig. Es wird nicht möglich sein, das ganze Programm mit einem bundesrätlichen Vorgehen umzusetzen. Selbstverständlich wird es so sein, dass ich dem Bundesrat vorschlagen werde, im Zusammenhang mit Artikel 271 des Strafgesetzbuches Lösungen zu suchen, die es uns ermöglichen, mindestens einzusteigen und den Weg weiterzugehen. Ich sage Ihnen noch einmal - das wird dann auch ganz wichtig sein im Zusammenhang mit der Frage, wie wir Bewilligungen aufgrund von Artikel 271 ausgestalten -, dass der Mitarbeiterschutz dann höchstmögliche Priorität haben wird. Anders kann es nicht sein.
Dann komme ich schon zu dem, was Herr Ständerat Föhn gesagt hat, "eine möglichst schnelle Beendigung des Steuerstreits". Ja, das möchte ich auch, darum haben wir Ihnen den Vorschlag gemacht. Dann haben Sie gesagt, Herr Ständerat Föhn, "keine Herausgabe von Mitarbeiter- und Kundendaten". Da muss ich Sie Folgendes fragen: Wie machen wir das Programm? Die Vorstellungen davon sind schon hier drin sehr unterschiedlich. Im Grundsatz ist man sich einmal mehr einig, und bei den Details wird es dann ganz grosse Unterschiede in der Haltung geben. Es wurde auch verschiedentlich gesagt, man könne dann hoffen, dass uns die amerikanische Seite verstehe. Ja, hoffen ist immer legitim, auch in der Politik. Es ist dann aber wichtig, dass man nicht allzu enttäuscht ist, wenn nicht ganz alle Hoffnungen auch erfüllt werden.
Ich möchte Sie also bitten einzutreten.