Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-03-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Sie haben Recht, wenn Ihnen das Thema "Rahmengesetz für die Sozialhilfe" bekannt vorkommt. Wir haben nämlich im September 2012 eine Motion unserer SGK (12.3013) angenommen, welche direkt ein derartiges Rahmengesetz verlangte. Leider ist uns der Ständerat nicht gefolgt, und somit ist der direkte Weg verbaut.

Mit dem nun vorgelegten Postulat wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe Antworten auf verschiedene Fragen gibt, und die entsprechenden Bereiche auszuleuchten. Die Fragen und Bereiche sind diejenigen, welche wir mit dem Rahmengesetz regeln wollten und welche im Ständerat Diskussionen und dabei auch Misstrauen auslösten. Vom Bericht des Bundesrates erhoffen wir uns also Antworten auf Fragen, und dies eigentlich für den Ständerat. Wir wollen wissen, ob die Vorbehalte, die geäussert worden sind, tatsächlich Hand und Fuss haben. Zusätzlich wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen dieses Berichtes konkrete Möglichkeiten für ein solches Gesetz zu skizzieren, insbesondere die Verfassungsmässigkeit zu prüfen und allenfalls Vorschläge für einen entsprechenden Verfassungsartikel zu machen.

Ich bestätige Ihnen nochmals: Wenn es tatsächlich ein Rahmengesetz geben sollte, dann wird es dabei nicht um eine materielle Harmonisierung gehen. Es geht nicht darum, die Zuständigkeiten zu verändern; insbesondere die Finanzierungsverantwortung soll nicht angetastet werden. Vielmehr soll es darum gehen, bestehende Schwelleneffekte zu eliminieren. Leider ist es so, dass aufgrund der mangelnden Koordination zwischen den verschiedenen Gesetzen der sozialen Sicherheit für einzelne Haushalte immer wieder Situationen entstehen, welche es nicht attraktiv machen, sich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es gibt Situationen, in denen man letztlich weniger Geld auf dem Bankkonto oder im Portemonnaie hat, wenn man mehr arbeitet. Das ist ein klassischer Fehlanreiz, dieser muss und soll behoben werden.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung, Sie werden es noch hören. Die Ablehnung wird insbesondere damit begründet, dass wir eigentlich gar kein Rahmengesetz brauchen. Immer wieder werden im Bereich Sozialhilfe die Skos-Richtlinien thematisiert. Die aktuelle Diskussion über diese Skos-Richtlinien zeigt mir aber in aller Deutlichkeit die Mängel der heutigen Lösung auf: Ein privater Verein hat eine zentrale staatliche Aufgabe übernommen. Er definiert die Richtlinien für das letzte Netz unseres Sozialstaates. Die Richtlinien gelten zwar im Allgemeinen als tauglich und zeitgemäss, ihre Schwächen liegen aber in der mangelnden demokratischen Legitimation und in der mangelnden Flexibilität der Anwendung. Es ist daher logisch, dass Vertreterinnen und Vertreter der aus der Skos ausgetretenen Gemeinden vom Bund ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe fordern.

Erlauben Sie mir auch noch die Bemerkung, dass nicht nur der Bundesrat die Annahme empfiehlt; es gibt auch Empfehlungen, die von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren abgegeben worden sind. Die Verantwortlichen in den Kantonen wünschen sich ein derartiges Gesetz, und auch der Arbeitgeberverband erachtet es als sinnvoll, ein Rahmengesetz zu erarbeiten.

Die SGK beantragt Ihnen mit 11 zu 7 Stimmen, das Postulat anzunehmen.