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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-03-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Sie wissen, wir sind in diesem Geschäft in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat. Wir haben am 5. Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir waren uns weitgehend einig, dass eine verstärkte, verbesserte Aufsicht notwendig ist, zumindest soweit dies im Interesse der Versicherten ist. Der zentrale Grund für unsere Rückweisung war die Form der Regelung dieser gestärkten Aufsicht: Wir wollten mehrheitlich nicht ein eigenständiges Krankenversicherungsaufsichtsgesetz mit über sechzig Artikeln, sondern waren der Meinung, dass die notwendigen Regelungen innerhalb des bestehenden Krankenversicherungsgesetzes Platz haben müssen, dass die Aufsicht dort zielgerichtet und angemessen, das heisst auch weniger umfassend, verbessert werden kann und soll. Wir haben auch festgehalten, dass die Regelung Transparenz, Corporate-Governance-Bestimmungen, die Gewährleistung der Systemstabilität sowie Aufsichts- und Strafbestimmungen enthalten soll.

Der Ständerat hat an seinem Entscheid festgehalten und wendet sich gegen die von uns beschlossene Rückweisung. Der Ständerat will also die Aufsicht über die obligatorische Krankenversicherung stärken. Die Mehrheit der nationalrätlichen SGK ist gewillt und bereit, die Diskussion zu deblockieren. Sie schliesst sich dem Ständerat an und beantragt, die Vorlage nicht mehr zurückzuweisen. In der Folge wird man die notwendigen Regelungen materiell beraten und die entsprechenden Aufsichtsformulierungen ausdiskutieren. Hinterher, wenn das Ergebnis bekannt ist, werden wir entscheiden, ob diese Regelungen es wert sind, dass wir dazu ein eigenständiges Gesetz verfassen, oder ob sie als zusätzliche Artikel ins KVG einfliessen sollen.

Wir diskutieren mit dem Ständerat hin und her. Das führt dazu, dass eine gewisse Unsicherheit besteht. Aber Rechtssicherheit ist immer und überall für alle Beteiligten notwendig und von grosser Bedeutung. Dazu muss möglichst bald klar sein, welche Aufsichtsregelungen gelten. Die SGK wird die Diskussion bald aufnehmen, und ich gehe davon aus, dass die Beratung in diesem Saal in der Herbstsession erfolgen kann, wenn Sie dem Kommissionsantrag folgen. Die SGK empfiehlt Ihnen also, dem Ständerat zu folgen. Sollte die Mehrheit im Saal anders entscheiden, also an der Rückweisung festhalten, würde das bedeuten, dass die Vorlage und somit das Thema der verbesserten Aufsichtsregelung im Krankenversicherungsbereich für den Moment vom Tisch wäre und eine neue Vorlage erarbeitet werden müsste.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen, die Rückweisung abzulehnen, die materielle Diskussion zu führen und letztlich die zum Ergebnis passende Form entsprechend zu bestimmen.