Aebischer Matthias · Nationalrat · 2014-03-10
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Im Grundsatz begrüsst die SP-Fraktion die Gesetzesrevision für die Schweizerschulen im Ausland. Das Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland ist vor allem zweier Punkte wegen zu begrüssen:
1. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass wir das hervorragende Schweizer Schulsystem in die weite Welt hinaustragen können. Dazu dienen uns aktuell siebzehn Auslandschweizer Schulen. Mit unserem Schulsystem übermitteln wir nicht nur die Schweizer Sicht eines für alle Bevölkerungsschichten zugänglichen Schulsystems, sondern auch oder vor allem die Schweizer Kultur des Miteinander. Vier Sprach- und Kulturregionen in einem einzigen Land - darauf dürfen wir stolz sein, das dürfen wir weltweit zeigen. So unterstützen wir Vorstösse, welche die Förderung von Schulen mit einer oder mehreren Landessprachen zum Ziel haben.
2. Der zweite Punkt, den ich aus Sicht der SP-Fraktion hervorheben möchte, ist die Möglichkeit, dass schulpflichtige Schweizer Kinder im Ausland eine Schweizerschule besuchen. So unterstützen wir im Grundsatz die Anträge, die den Zugang von Schweizer Kindern zu Schweizerschulen im Ausland fördern; so zum Beispiel den Antrag Schneider-Schneiter, der allen interessierten Kindern mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die den Anforderungen entsprechen, eine Aufnahme gewähren will.
Das vorliegende Gesetz ist schlank geblieben, es ist kein Monstergesetz, und das ist gut so. Es soll auch nicht in ein weiteres Gesetz integriert werden. Der Vorschlag stand ja im Raum, das vorliegende Gesetz in das Auslandschweizergesetz zu integrieren. Das haben wir, wie die Kommissionsmitglieder aller anderen Parteien übrigens auch, klar verworfen. Die Sozialdemokratische Partei will nicht, dass die Schule, [PAGE 177] ob im In- oder im Ausland, für politische oder auch diplomatische Ränkespiele missbraucht wird. Dafür ist uns unsere Schule zu wertvoll.
Wir bitten Sie also, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.