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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Die EU-Bauprodukteverordnung ist seit 1. Juli 2013 in Kraft, sie kommt in der EU voll zur Anwendung. Schweizer Exporteure und Dienstleistungserbringer im Bauproduktebereich haben auch bereits gemerkt, dass das so ist. Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass wir möglichst bald eine äquivalente Regelung schaffen wollen - darum haben wir eine gewisse Schonfrist. Wenn wir aber sagen würden, wir würden unser Recht dann in drei, fünf oder zehn Jahren anpassen, dann könnte das sehr schnell ändern. Es könnte dazu führen, dass Schweizer Produkte am Zoll zurückbehalten oder im Rahmen der Marktüberwachung zurückgewiesen würden und man eine EU-konforme Regelung verlangen würde. [PAGE 200]

Bauen Schweiz hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, möglichst zu vermeiden, was sonst resultieren würde, nämlich ein einseitiger Marktzugang für europäische Produkte auf der Grundlage des Cassis-de-Dijon-Prinzips, und bald gleich lange Spiesse zu schaffen.

Ich möchte Sie im Interesse unserer exportierenden Wirtschaft bitten, hier wirklich für gleich lange Spiesse zu sorgen.