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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2014-03-10

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum vierten und letzten Mal. Dieser Antrag wird übrigens auch vom Schweizerischen Gewerbeverband und von Lignum unterstützt; ich gehe davon aus, dass Sie die Unterlagen, die Sie erhalten haben, gelesen haben. Es geht um die Übergangsbestimmungen. Die Übergangsfrist sollte ein bisschen länger dauern. Vorgesehen ist eine Frist bis zum 30. Juni 2015. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 auszudehnen. Eine Übergangsfrist von nur einem Jahr reicht in keinem Fall aus, um all diese Anpassungen vorzunehmen. Deshalb beantrage ich, hier eine entsprechend längere Übergangsfrist, also bis zum 31. Dezember 2018, vorzusehen.

Man muss hier beachten, dass letztlich das europäische Normenwerk weitgehend übernommen werden muss. Übrigens würde mich wirklich interessieren, ob die EU sich mit der Umsetzung auch schon so beeilt hat und ob das Gesetz wirklich überall angewendet wird - ich glaube nicht! Für die KMU, die weitgehend im Binnenmarkt tätig sind, entsteht durch die Übernahme innert der vorgesehenen, extrem kurzen Frist ein unverhältnismässiger Zeitdruck. Bei einigen Produkten wird zudem neu eine Fremdüberwachung durch eine notifizierte Stelle gefordert. Bei der Einführung der Fremdüberwachung wurden in Europa mehrjährige Übergangsfristen gewährt. Auch nach Ablauf dieser Fristen sind bei Weitem noch nicht alle Firmen zertifiziert, weil die erforderlichen Kapazitäten fehlen. In der Schweiz gibt es bis heute Bereiche, für die keine notifizierten Stellen existieren. Bevor sich die Firmen einer Fremdüberwachung unterziehen können, müssen diese Stellen erst geschaffen werden, damit nicht alle Produzenten gezwungen werden, diese Überwachung durch ausländische Firmen vornehmen zu lassen.

Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Antrag der Minderheit betreffend eine verlängerte Übergangsfrist zuzustimmen.