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Gasche Urs · Nationalrat · 2014-03-10

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-10

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion will die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates den Bundesrat verpflichten, der Bundesversammlung einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 des Parlamentsgesetzes zu unterbreiten, welcher vorsieht, das Wachstum der Bundesausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können. Dabei sollen Wachstum und Wohlstand nicht übermässig beeinträchtigt werden. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Mehrheit geht es mit dieser Motion darum, rechtzeitig die Verantwortung für den Bundeshaushalt wahrzunehmen und eine Stossrichtung festzulegen. Spätestens seit der Diskussion über das KAP im vergangenen Jahr wissen wir, dass die bevorstehenden steuerpolitischen Entscheide nicht ohne grundlegenden Einfluss auf den Finanzhaushalt getroffen und umgesetzt werden können. Wir wissen aber leider auch, dass es nicht einfach ist, Entscheide in diese Richtung zu treffen und vor allem Mehrheiten für wirksame Massnahmen zu finden. Aus ihrer Verantwortung für einen gesunden Haushalt heraus will die Finanzkommission, dass rechtzeitig Planungen vorgenommen werden können, welche vorsorgen und damit dem Parlament Entscheidfreiheit bei den bevorstehenden steuerpolitischen Beschlüssen lassen.

Mit der Annahme dieser Motion werden nach Auffassung der Mehrheit der Kommission keine Vorentscheidungen bezüglich der Steuerreformen getroffen, sondern es wird ein Beitrag dazu geleistet, dass diese unter Wahrnehmung der finanzpolitischen Verantwortung zustimmend oder ablehnend getroffen werden können. Rechtzeitiges Handeln soll helfen, dass die Kompensation wenn immer möglich nicht mit kurzfristigen Sparprogrammen oder mit ihren oft abrupten und wenig differenzierten Folgen, aber auch nicht mit Steuererhöhungen in anderen Bereichen erfolgen muss.

Die Minderheit hat ihre Ablehnung der Motion einerseits mit der Ungewissheit über die Höhe der bevorstehenden Ausfälle, andererseits mit steuerpolitischen Bedenken begründet, insbesondere hinsichtlich der Unternehmenssteuerreform III. Sie sieht eine starke Belastung des Haushalts durch die bekannten Steuerreformprojekte mit ihren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt. Sie bemängelt auch, dass die Motion diese Auswirkungen primär ausgabenseitig kompensieren will. Sie stellt sich daher auf den Standpunkt, es seien nicht prophylaktisch Reserven zu bilden, sondern es sei auf Steuersenkungen zu verzichten.

Wer diese vorsorgliche und vorausschauende Motion ablehnt, muss sich nach der Mehrheit fragen lassen, ob es nur darum gehe, möglichst grosse finanzpolitische Hindernisse vor mögliche Reformentscheide im Steuerbereich zu stellen. Für die Kommissionsmehrheit ist es wichtig, nochmals zu betonen, dass wir über das Dispositiv der Motion abstimmen und nicht über die Begründung. Ich betone das, weil in der Begründung der Unternehmenssteuerreform III viel Platz eingeräumt wird. Sie ist auch eine Reform, die für das Land wichtig ist. Trotzdem geht es bei der nun durchzuführenden Abstimmung nicht um die Unternehmenssteuerreform, sondern um die Frage, ob das Parlament bereit ist, vorsorgend und vorausschauend eine gesunde Finanzpolitik zu betreiben, um uns die Handlungsfreiheit zu sichern.

Aus diesen Überlegungen empfiehlt nicht nur die deutliche Mehrheit der Finanzkommission, sondern auch der Bundesrat die Annahme der Motion, um mit einer vorsichtigen Finanzpolitik vorzusorgen und spätere Stop-and-go-Entscheide zu vermeiden.

Für die Annahme der Motion danke ich Ihnen.