Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Vollzugs des Freizügigkeitsabkommens beschlossen. Das Bundesamt für Migration hat gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft ein Rundschreiben zuhanden der kantonalen Arbeitsmarktbehörden sowie der kantonalen Migrationsbehörden erarbeitet und dieses am 4. März 2011 verschickt. Die kantonalen Behörden wurden im Rundschreiben angewiesen, eine Aufenthaltsbewilligung B mit der Gültigkeitsdauer von fünf Jahren nur um zwölf Monate zu verlängern, wenn jemand seit mindestens zwölf Monaten unfreiwillig arbeitslos ist.
Voraussetzung für die konsequente Umsetzung ist der Datenaustausch zwischen den kantonalen Migrationsämtern und den Arbeitslosenkassen. Die für diesen Datenaustausch nötigen rechtlichen Grundlagen im Ausländergesetz, in der dazugehörigen Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie im Arbeitslosenversicherungsgesetz sind seit dem 1. Januar 2014 in Kraft.