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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-10-02

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-10-02

Wortprotokoll

Die Kommission hat beschlossen, bei der Entschädigung für erlittene Diskriminierungen keine Höchstlimite festzulegen, sodass die rechtsanwendenden Behörden nach freiem Ermessen entscheiden könnten. Dieser Verzicht weckt Ängste bei Dienstleistungsanbietern. Eine solche Entschädigung hat neben der Entschädigungsfunktion auch pönalen Charakter. Aus psychologischen Gründen betrachte ich es deshalb als besser, einen Höchstwert zu nennen. Diese Lösung ist meines Erachtens auch konsensfähiger. Wir möchten damit zur Beruhigung beitragen und Klarheit über die Rechtsfolgen und deren Berechenbarkeit schaffen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Merz und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.